Zivildienst

Zivildienst - Was ist das?

Nach Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes darf niemand gegen sein Gewissen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden. Ein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst gibt es aber nicht. Die Berechtigung, den Dienst an der Waffe zu verweigern, wird in einem besonderen Anerkennungsverfahren festgestellt. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind verpflichtet, einen Ersatzdienst, wie z.B. dem Zivildienst zu leisten.

Mit dem Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer eine staatsbürgerliche Pflicht. Der Zivildienstleistende leistet aber in besonderer Weise einen wertvollen Dienst am Menschen. Viele betreuungsbedürftige Menschen sind heute auf ihre Hilfe angewiesen. So erfahren z.B. Schwerstbehinderte eine ganztägige Betreuung, alten Menschen wird täglich Essen geliefert, Behinderte erfahren durch den Behindertenfahrdienst mehr Mobilität, Kranken und Verletzten hilft der Zivildienstleistende durch seine Mitwirkung im Krankentransport- und Rettungsdienst.

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) bietet den Dienstpflichtigen bundesweit in über 500 anerkannten Zivildienststellen Einsatzmöglichkeiten in fast allen Tätigkeitsbereichen an.


Welche Vorteile ergeben sich für Sie?

Sie leisten einen wertvollen Dienst für die Allgemeinheit, insbesondere an hilfebedürftigen Menschen. Sie nehmen aber auch wertvolle persönliche Erfahrungen für die Zeit nach dem Zivildienst mit. Nicht selten haben Ehemalige durch diese Arbeit ihren künftigen Beruf gefunden.

Anerkannte Zivildienststelle

Wie bewerben Sie sich um einen Zivildienstplatz beim Arbeiter-Samariter-Bund?

Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten:

Die Bewerbung bei einer ortsnahen ASB-Zivildienststelle. Hier erfahren Sie, welche Einsatzmöglichkeiten vor Ort angeboten werden, wann eine Stelle besetzt werden soll, welche Voraussetzungen verlangt werden und welche Bewerbungsunterlagen einzureichen sind.

Die ASB-Verwaltungsstelle Zivildienst kann Ihnen eine nach Ihren Wünschen zusammengestellte Anschriftenliste mit freien Plätzen bundesweit zusenden. Der jeweiligen Einrichtung bleibt es aber vorbehalten, ob und wann ein freier Platz besetzt werden soll.

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