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Die Prinzipien
Bei der Umsetzung seiner Projekte in der Not- und Katastrophenhilfe hat sich der ASB zu folgenden Grundregeln verpflichtet: |
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- Durch Katastrophen, Kriege und Krisen leiden Menschen Not, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Die Not dieser Menschen zu lindern, ist das Ziel der humanitären Hilfe des ASB.
- Hilfe und Schutz werden ohne Ansehen von Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischer Überzeugung oder sonstigen Unterscheidungs- merkmalen gewährt. Humanitäre Hilfe darf weder von politischen oder religiösen Einstellungen abhängig gemacht werden, noch darf sie diese fördern. Einziges Kriterium bei der Abwägung von Prioritäten der Hilfeleistungen ist die Not der Menschen.
- Bei der Durchführung von Hilfe achtet der ASB die Würde des Menschen.
- Der ASB respektiert im Einsatzland geltendes Recht und Brauchtum.
- Der ASB kooperiert, soweit als möglich, bei Maßnahmen der humanitären Hilfe mit anderen Hilfsorganisationen.
- Der ASB verpflichtet sich, sowohl gegenüber den Empfängern der Hilfe als auch gegenüber denjenigen, deren Zuwendungen und Spenden er annimmt, Rechenschaft abzulegen.
- Humanitäre Hilfe ist in erster Linie Überlebenshilfe. Dabei bezieht der ASB die Selbsthilfekräfte mit ein und fördert die Reduzierung der Katastrophenanfälligkeit. Der ASB beachtet, wo nötig, die Entwicklungsbedürfnisse.
- Der ASB bezieht von Anfang an örtliche Partner in seine Planungen und Maßnahmen mit ein.
- Auch die Empfänger der Hilfe werden in die Organisation und die Durchführung der Maßnahmen mit einbezogen. Oberstes Kriterium ist die "Hilfe zur Selbsthilfe".
- Hilfsgüter müssen bedarfsgerecht eingesetzt werden und sollen den lokalen Standards entsprechen; ausschlaggebend für Auswahl und Sendung von Hilfsgütern darf allein die aktuelle Notlage sein. Bei der Beschaffung von Hilfsgütern ist dem Einkauf in der von der Notlage betroffenen Region der Vorzug zu geben.
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