[ Navigation beginnen ]>>Navigation überspringen[ Navigation beenden ]
Wählen Sie bitte eine Kategorie aus
Medieninformation

ASB: Kitas brauchen einheitliche Qualitätsstandards

Der ASB begrüßt das Engagement von Bund, Ländern und Kommunen für eine bessere Betreuung in Kitas. Gemeinsam mit weiteren Verbänden, Organisationen und Gewerkschaften spricht sich der ASB für verbindliche Qualitätsstandards aus.

Deutschlandweit soll die Qualität der Kinderbetreuung einheitlich sein, findet der ASB.

Foto: ASB/B. Bechtloff

Köln/Berlin, 15. November 2016: Der ASB begrüßt den heute erschienenen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung", in der Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen mit dem Ziel zusammengearbeitet haben, die Qualität in der Kinderbetreuung zu verbessern. In dem Bericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" werden gemeinsame qualitative Ziel- und Entwicklungsperspektiven von Bund und Ländern aufgezeigt, Kostenabschätzungen vorgenommen und Finanzierungswege geprüft.

„Der ASB befürwortet nachdrücklich, dass sich Bund, Länder und Kommunen auf den Weg gemacht haben, um gemeinsam die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln", sagt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. „Wichtig ist, dass nun eine verbindliche Festlegung der Umsetzungsschritte hin zu einer höheren Qualität erfolgt", so Bauch weiter.

Der ASB und 15 weitere Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften fordern in einer gemeinsamen Erklärung einheitliche Qualitätsstandards für Kitas, um Kindern überall in Deutschland gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Diese Standards müssen nach Einschätzung der Verbände folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung
  • Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die zum Beispiel durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und -weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung

Die gemeinsame Erklärung der 16 Organisationen können Sie hier herunterladen.

 

ASB-Pressestelle: Verena Bongartz, Telefon: 0221/4 76 05-476, E-Mail: N#~?mGcZ'X@$\j&2q]#[E4a#\#EMwSWbPM2qW,
Astrid Königstein, Telefon: 0221/4 76 05-355, E-Mail: N#~?mGcZ'X@$\j&2qnbh]#[+4j#S2MBvM|jK%e$TwGN, www.asb.dewww.facebook.com/asb.de

Mehr zur Kinder- und Jugendhilfe im ASB