FSJlerin beim ASB-Fahrdienst
ASB/W. Krüper
Im Rettungsdienst haben Freiwillige während des Freiwilligendienstes folgende Aufgaben:
- Krankentransport
- Rettungsdienst
- Erste-Hilfe-Breitenausbildung
Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst im Rettungsdienst
Wichtige Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst im Rettungsdienst sind neben dem Führerschein (Klasse B) und körperlicher Fitness, auch Zuverlässigkeit, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit. Wer kein Blut sehen kann, ist hier fehl am Platz. Vor ihrem ersten Einsatz müssen die Freiwilligen eine dreimonatige Grundausbildung zum Rettungshelfer absolvieren. Zusätzlich müssen die Freiwilligen die Bereitschaft mitbringen, im Schichtdienst und ggf. am Wochenende zu arbeiten.
Freiwillige im Rettungsdienst werden häufig auch in der Erste-Hilfe-Ausbildung eingesetzt. Dafür sind eine Sanitäterausbildung (Sanitätsdienstlehrgang/SDL), PC-Kenntnisse und ein Führerschein obligatorisch. Die Berechtigung für die Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder kann man dann beim ASB erlangen. Nach Beendigung des Freiwilligendienstes besteht die Möglichkeit, weiter im ASB zu arbeiten und sich höher zu qualifizieren. Die Palette der Möglichkeiten umfasst diverse Ausbilderlehrgänge bis hin zur Rettungssanitäter-Ausbildung.
Im Rettungsdienst haben Freiwillige während des Freiwilligendienstes folgende Aufgaben:
- Krankentransport
- Rettungsdienst
- Erste-Hilfe-Breitenausbildung
Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst im Rettungsdienst
Wichtige Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst im
Rettungsdienst sind neben dem Führerschein (Klasse B) und körperlicher Fitness, auch Zuverlässigkeit, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit. Wer kein Blut sehen kann, ist hier fehl am Platz. Vor ihrem ersten Einsatz müssen die Freiwilligen eine dreimonatige Grundausbildung zum Rettungshelfer absolvieren. Zusätzlich müssen die Freiwilligen die Bereitschaft mitbringen, im Schichtdienst und ggf. am Wochenende zu arbeiten.
Freiwillige im Rettungsdienst werden häufig auch in der Erste-Hilfe-Ausbildung eingesetzt. Dafür sind eine Sanitäterausbildung (Sanitätsdienstlehrgang/SDL), PC-Kenntnisse und ein Führerschein obligatorisch. Die Berechtigung für die Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder kann man dann beim ASB erlangen. Nach Beendigung des Freiwilligendienstes besteht die Möglichkeit, weiter im ASB zu arbeiten und sich höher zu qualifizieren. Die Palette der Möglichkeiten umfasst diverse Ausbilderlehrgänge bis hin zur Rettungssanitäter-Ausbildung.