Freiwilligendienste: Position
ASB zu den jüngsten politischen Entwicklungen bezüglich der Förderkonditionen BFD/FSJ
Die jüngsten Absichten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bezüglich der Förderkonditionen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Bundesfreiwilligendienst (BFD) veranlassen den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), zu den daraus resultierenden Konsequenzen Stellung zu beziehen.
Auslöser und Grundlage für dieses Positionspapier ist ein Spitzengespräch zwischen dem BMFSFJ und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vom 18.07.2011. Die Ergebnisse wurden allen Zentralstellen in einer Telefonkonferenz mitgeteilt.
Das BMFSJ informierte die BAGFW u.a. darüber, dass das BMFSFJ Testanrufe bei verbandlichen Untergliederungen durchgeführt hat. Die Ergebnisse dieser Anrufe wurden als „erschreckend“ definiert. Einsatzstellen hätten ausschließlich für das FSJ geworben und den Eindruck vermittelt, dem Bundesfreiwilligendienst nicht zum nötigen Erfolg verhelfen zu wollen.
Gegen diese Vorwürfe möchte sich der ASB ausdrücklich verwahren.
Der ASB-Bundesverband und die Untergliederungen des ASB waren trotz vieler Unklarheiten und Startschwierigkeiten von Anfang an sehr engagiert und haben im BFD auch eine große Chance gesehen. Zum einen durch die Möglichkeit, nun rund 70.000 Freiwilligen einen geförderten Platz zur Verfügung stellen zu können und zum anderen durch die Möglichkeit, mit dem generationenübergreifenden Angebot auch neue Zielgruppen für einen Freiwilligendienst gewinnen zu können.
Der ASB hat bereits am 30. März dieses Jahres unter Beteiligung des Bundesbeauftragten für den Zivildienst, Herrn Dr. Jens Kreuter, eine große Fachtagung durchgeführt, um den BFD bekannt zu machen und hierfür zu werben. Auf dieser Fachtagung wurde auch die neue ASB- Kampagne für Freiwilligendienste vorgestellt, um Menschen für diese Möglichkeit des Engagements zu begeistern. Der ASB ist aus dem freiwilligen Engagement heraus entstanden, und auch das vielfältige Angebot seiner sozialen Dienstleistungen könnte ohne die Mitwirkung und das Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer nicht in der vorliegenden Form umgesetzt werden. Der ASB ist sich daher durchaus der Chancen bewusst, die mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes einhergehen. Die aktuellen Ereignisse veranlassen uns jedoch, zum Schutz unserer bewährten FSJ-Strukturen auf diese Art und Weise zu reagieren.
Bezüglich der Testanrufe haben wir zwischenzeitlich ermittelt, dass beim ASB die Tatsache bemängelt wurde, zu Beginn des Gespräches primär auf das FSJ verwiesen zu haben. In den Antwortschreiben wurde aber stets auf beide Formen des Freiwilligendienstes hingewiesen.
Der primäre Verweis einiger Einsatzstellen auf das FSJ ist nicht als Unwillen zu interpretieren, für den BFD zu werben, sondern als Resultat des Koppelungsprinzips der beiden Freiwilligendienste. Um das vom BMFSFJ und den Wohlfahrtsverbänden gemeinsam formulierte Ziel zu verfolgen, die bewährten Strukturen des FSJ nicht zu verdrängen, sahen sich sogar jene ASB-Verbände veranlasst, die lediglich Interesse an der Durchführung eines BFD hatten, zunächst das FSJ in ihrer Gliederung anzubieten.
Dass es überhaupt zu Vertragsabschlüssen im BFD kommt, hat mit der Beratungsfunktion in unseren ASB-Gliederungen zu tun. Denn für viele Interessenten ist der BFD häufig noch völlig unbekannt, trotz der Werbekampagne – sowohl des BMFSFJ als auch der zivilgesellschaftlichen Verbände. Erst bei den Bewerbungsgesprächen setzen sich die Interessenten mit der Möglichkeit eines BFD auseinander und lassen sich hierfür gewinnen.
Die Verantwortung für die Schwierigkeiten bei der Einführung und Etablierung des BFD auf verbandliche Untergliederungen zu verlagern, ist daher nicht angemessen. Dass der BFD zurzeit noch nicht die von der Politik erwartete und eingeforderte Resonanz aufweist, lässt sich eher damit begründen, dass ein Freiwilligendienst mehr als einen Monat Zeit braucht, um zu wachsen und ein Profil zu entwickeln.
Um den Bundesfreiwilligendienst, wie auch zuvor den Zivildienst und das FSJ, erfolgreich zu etablieren, unternimmt der ASB vielfältige Anstrengungen. So werden neben den nationalen Bemühungen auch die internationalen Kooperationen und Netzwerke des ASB genutzt, um weitere Zielgruppen für die Ableistung eines Freiwilligendienstes zu gewinnen.
Jedoch ist das derzeitige Vorgehen des BMFSFJ kontraproduktiv für die an sich sehr positive Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium und dem ASB. Die Änderungsvorgaben, bereits bestehende FSJ-Verträge umzuwidmen und geplante FSJ-Plätze im Verhältnis 3:2 in BFD-Plätze umzuwandeln, haben weitreichende Konsequenzen für unsere FSJ-Träger und unsere Einsatzstellen.
Die ASB-Landesverbände planen bereits im Vorjahr ihr pädagogisches Angebot für die FSJ-Leistenden und passen ihre sächlichen Aufwendungen und personellen Planungen an diese Platzkalkulation an. Eine Umwidmung bereits bestehender FSJ-Vereinbarungen führt zu massiven konzeptionellen und personellen Veränderungen.
Doch nicht nur für unsere Träger, auch für die Einsatzstellen würden Umwidmungen zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Die bereits ihren Dienst leistenden FSJ’ler müssten zunächst davon überzeugt werden, einen BFD zu absolvieren, obwohl sie sich bewusst für ein FSJ entschieden haben. Auch wenn es formal für die Freiwilligen keinen Unterschied macht, in welchem Rechtskonstrukt sie sich bewegen, wird jedoch vom BMFSFJ die Kindergeldfrage mit ihren Auswirkungen auf die Praxis immer noch unterschätzt. Ein Wechsel von FSJ auf BFD würde zur Folge haben, dass die Freiwilligen bereits erhaltene Kindergeldleistungen zurückzahlen müssten.
Die Erziehungsberechtigten würden diese zwar rückwirkend erstattet bekommen, der damit verbundene bürokratische und finanzielle Aufwand könnte Freiwillige jedoch dazu veranlassen, ihren Freiwilligendienst abzubrechen oder erst gar nicht anzutreten. Zudem ist die bis zur Haushaltsbereinigungssitzung gesetzte Frist für die Umsteuerung auf die Relation 3:2 FSJ/BFD nicht zu schaffen.
Da vom BMFSFJ beabsichtigt wird, nur noch FSJ-Plätze zu fördern, wenn im Verhältnis 3:2 BFD-Plätze generiert werden, fordert der ASB im Interesse einer guten Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ und zugleich im Hinblick auf den Erhalt unserer bewährten FSJ-Strukturen die zuständigen FSJ- und BFD-Träger dringend dazu auf, vom FSJ auf den BFD umzusteuern und
zukünftig Abschlüsse von BFD-Vereinbarungen gegenüber FSJ-Vereinbarungen zu bevorzugen. In Anbetracht der genannten Schwierigkeiten können und werden wir jedoch die Umwidmung von bereits geschlossenen FSJ-Verträgen in BFD-Verträge nicht empfehlen.
Wir fordern das Bundesministerium auf, die beabsichtigten Änderungen nicht umzusetzen, sondern beide Freiwilligendienste gleichberechtigt sich entwickeln und wachsen zu lassen.
Köln, 26.7.2011
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