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Betreuungsvereine Die Betreuer des ASB begleiten und unterstützen erwachsene Menschen, die auf besondere Hilfe angewiesen sind. Das sind nach dem Betreuungsgesetz diejenigen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht mehr allein bewältigen können.
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In den Betreuungsvereinen des ASB beraten ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei allen anstehenden Fragen, geben Unterstützung bei der Antragstellung, bei Behördengängen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen. So tragen sie dazu bei, dass Menschen trotz ihrer Einschränkungen ein eigenständiges Leben führen können.
Über die Notwendigkeit einer Betreuung entscheidet das örtliche Vormundschaftsgericht. Während früher jedoch die Vormundschaft als Reglementierung angesehen wurde, stehen heute die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten im Vordergrund. |
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