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Betreuungsvereine


Die Betreuer des ASB begleiten und unterstützen erwachsene Menschen, die auf besondere Hilfe angewiesen sind. Das sind nach dem Betreuungsgesetz diejenigen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht mehr allein bewältigen können.

In den Betreuungsvereinen des ASB beraten ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei allen anstehenden Fragen, geben Unterstützung bei der Antragstellung, bei Behördengängen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen. So tragen sie dazu bei, dass Menschen trotz ihrer Einschränkungen ein eigenständiges Leben führen können.


Über die Notwendigkeit einer Betreuung entscheidet das örtliche Vormundschaftsgericht. Während früher jedoch die Vormundschaft als Reglementierung angesehen wurde, stehen heute die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten im Vordergrund.

 
 
 

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zur TextversionEnglish Summary

  BETREUUNGEN NACH DEM BGB
 

Betreuungen nach dem BGB sind für erwachsene Menschen möglich,

  • wenn eine psychische Krank- heit oder körperliche, geistige bzw. seelische Behinderung vorliegt und
  • aufgrund dieser Beein- trächtigung der Betroffene seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr alleine besorgen kann und
  • diese Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten oder einen anderen Dienst bzw. eine andere Hilfeleistung nicht in gleichwertiger Weise besorgt werden können.
 
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