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Zivildienst im ASB

Viele Dienste des ASB wären ohne die Zivildienstleistenden kaum denkbar. Die jungen Männer helfen alten oder behinderten Menschen im Haushalt, gehen für sie einkaufen oder fahren sie zum Arzt. Die Pflegedienste werden von den Zivis unterstützt, ebenso der Mahlzeitendienst. Für Schwerstbehinderte bedeutet die Betreuung durch einen Zivildienstleistenden oft die einzige Möglichkeit, ein eigenständiges Leben zu führen. Rollstuhlfahrern, die in der Regel öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, helfen die Zivis aus dem Behindertenfahrdienst. Sie bringen Kinder zur Schule und arbeiten in Krankentransport und Rettungsdienst mit.

Der neunmonatige Zivildienst bietet jungen Menschen die Chance, Erfahrungen zu machen, die die Persönlichkeitsentwicklung und die soziale Kompetenz fördern. Wo und in welchem Bereich der ASB Zivildienstplätze anbietet, erfahren Sie auf der Seite "Zivildienstplatz gesucht".

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die nicht einberufen wurden (s.u.), können auch einen freiwilligen Zivildienst absolvieren. Außerdem bietet der ASB die Möglichkeit, statt des Zivildienstes ein zwölfmonatiges Freiwilliges Soziales Jahr zu machen.

Innerhalb der ersten drei Dienstmonate erhalten die ASB-Zivis fachliche Einführungslehrgänge und werden über ihre Rechte und Pflichten informiert. Zusätzlich werden die Zivildienstleistenden an den Dienststellen auf ihre Tätigkeit vorbereitet.


Urlaub und Sold

Die Zivildienstleistenden erhalten während ihrer neunmonatigen Dienstzeit 20 Tage Urlaub. Der Sold beträgt in der Regel pro Tag

in den ersten drei Monaten                          9,41 Euro

vom vierten bis zum siebten Monat               10,18 Euro

ab dem siebten Monat                                10,95 Euro

Nach dem Ende der vollen Dienstzeit erhält jeder Zivildienstleistende 690,24 Euro Entlassungsgeld.

 
 
 

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  EINFÜHRUNGSLEHRGÄNGE
 

Nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) werden Zivildienstleistende innerhalb der ersten drei Dienstmonate in Lehr- gängen über Wesen und Aufgaben des Zivildienstes sowie ihre Rechte und Pflichten als Zivildienstleistende unterrichtet. Je nach Tätigkeitsbereich folgt ein zusätzlicher fachlicher Einfüh- rungslehrgang, der an dafür anerkannten Zivildienstschulen durchgeführt wird. Für den Einsatz im Krankentransport bzw. Rettungsdienst und in der Individuellen Schwerst- behindertenbetreuung ist eine fach- liche Einführung zwingend vorge- schrieben. Wie an einem normalen Arbeitsplatz werden die Zivildienst- leistenden zusätzlich in der Dienst- stelle auf die zukünftige Tätigkeit vorbereitet.

 
  INTERVIEW
 

ASB magazin 4/2005

Ein Zivi berichtet

Ein Zivildienstleistender beim ASB in Bergisch Gladbach erzählt von seiner Arbeit im Behindertenfahrdienst. mehr... (pdf)

 
  WENN SIE MEHR WISSEN WOLLEN
 
Bundesamt für Zivildienst
Freiwilliges Soziales Jahr im ASB
Katastrophenschutz im ASB
ASB-Position: Perspektiven für Freiwilligenarbeit/Zivildienst