Spenden an den ASB sind steuer- abzugsfähig. Bei Spenden bis zu einem Betrag von 200 Euro gelten der Bankeinzugsbeleg oder die Bu- chungsbestätigung eines Kredit- instituts als Spendenquittung. Bei höheren Spendenbeträgen oder auf Wunsch auch bei Beträgen bis zu 200 Euro erhalten Sie vom ASB eine Spendenquittung. Für den Nachweis benötigen Sie zusätzlich unsere Zuwendungsbestätigung, die Sie hier ausdrucken können. |