Freiwillig-Aktiv-Stellenmarkt

Im bundesweiten Stellenmarkt für Freiwilligendienste präsentieren sich ASB-Einrichtungen, die Platz für Menschen mit sozialem Engagement haben.

Der ASB in Ihrer Nähe

Zuwendungsbestätigung

Reduzierter Versand senkt Verwaltungskosten

Der ASB möchte Ihre Mitgliedsbeiträge so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und hohe Kosten im Verwaltungsbereich vermeiden.

Die gesparten Verwaltungskosten fließen in gemeinnützige ASB-Projekte.
ASB/F. Zanettini

Das betrifft auch den Versand von Spenden- und Zuwendungsbestätigungen. Die Finanzbehörden akzeptieren für den Spendenabzug Ihres Mitgliedsbeitrages bei Beträgen unter 200 Euro in aller Regel als Nachweis den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) Ihres Kreditinstituts. Darum versenden wir zukünftig nur noch Spendenbescheinigungen bzw. Zuwendungsbescheinigungen ab einem Jahresbeitrag von mindestens 200 Euro. Wir sind sicher, dass dieses Verfahren auch in Ihrem Interesse ist, denn so spart der ASB hohe Versandgebühren, die stattdessen in unsere gemeinnützige Arbeit fließen können.

Sie können den Freistellungsbescheid des ASB von dieser Website herunterladen und ihn, falls benötigt, Ihrem Einzahlungsbeleg oder Ihrem Buchungsbeleg beifügen. Selbstverständlich werden wir Ihnen auf Wunsch auch weiterhin eine individuelle Zuwendungsbescheinigung über Ihre Beiträge ausstellen. Sie kann über die kostenlose ASB-Mitgliederhotline (0800) 2 72 22 55 oder schriftlich, z.B. über unser Kontaktformular, bestellt werden.

Bernd Wohltorf 03-11-2011

Wenn Sie mehr wissen möchten

Kontakt für dieses Thema

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Bernd Wohltorf

       
Telefon (0221) 4 76 05-282   

Infomaterial + Dokumente

Zuwendungsbescheinigung 2011

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