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Pflegestärkung und Pflegeausbildung

Austausch zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis

Am Dienstagabend fand in der ASB-Hauptstadtrepräsentanz ein fachlicher Austausch über den Stand der Planungen des Pflegestärkungsgesetzes II und des Pflegeausbildungsgesetzes zwischen verschiedenen Vertretern des ASB, der Politik und Wissenschaft statt.

Die Diskussionsteilnehmer (v. l. n. r.): Uwe Martin Fichtmüller, Dr. Klaus Wingenfeld, Dr. Georg Scholz, Dirk Heidenblut, Gudrun Schattschneider, Lars-Ejnar Sterley, Dr. Stefan Sandbrink, Stephanie Bosch.

Foto: ASB/L. Karger

Die ASB-Hauptstadtrepräsentantin Gudrun Schattschneider hatte dazu den Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut und den Pflegewissenschaftler Dr. Klaus Wingenfeld der Universität Bielefeld eingeladen. Der ASB war durch den ASB-Bundesarzt Dr. Georg Scholz, die ASB-Landesgeschäftsführer Uwe Martin Fichtmüller, Dr. Stefan Sandbrink, Lars-Ejnar Sterley sowie die ASB-Abteilungsleiterin Soziale Dienste Gabriele Osing vertreten.

Stand der Dinge in Politik und Praxis

Zunächst gab Dirk Heidenblut einen Einblick in den politischen Stand der Diskussion zum Pflegestärkungsgesetz II und dem Pflegeausbildungsgesetz. Er bestätigte, dass die Planungen bei beiden Gesetzentwürfen schon relativ weit gediehen seien. Es würden in naher Zukunft Referentenentwürfe erwartet, die Verabschiedung beider Gesetze sei noch für dieses Jahr zu erwarten.

Die Vertreter des ASB erläuterten dem Abgeordneten zentrale Positionen, die im neuen Gesetzestext Beachtung finden sollten: Die Pflegeberatung müsse gestärkt, vernetzt und weiter ausgebaut werden. Dazu sei ein Ausbau der bestehenden Infrastruktur und des Leistungsspektrums unumgänglich. Ferner müsse das Quartier als Lebensort auch von Menschen mit Pflegebedarf deutlich stärker in den Fokus der politischen Aufmerksamkeit rücken.

Perspektive der Wissenschaft

Aus wissenschaftlicher Sicht erörterte Dr. Klaus Wingenfeld die noch ungeklärten Fragen der Pflegereform. So wies er darauf hin, dass es bislang insgesamt wenig belastbare Konzeptionen zur weiteren Ausgestaltung von Strukturen der Pflege gebe. Zudem fehle es an einer Definition von Leistungsprofilen in der ambulanten Pflege. Außerdem sollten auch bei der Pflegeberatung strukturelle Vorschläge gemacht werden – beispielsweise darüber, inwieweit diese in die ambulante Pflege integriert werden müsse. Zudem fänden Themen wie Überbeanspruchung der Kurzzeitpflege, Qualität in der Pflege allgemein und die konkrete Ausgestaltung von Pflege als Teilaspekt des Quartiersmanagements im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes noch wenig Berücksichtigung.

Die Anwesenden empfanden den Austausch als hilfreich und nutzten die Zeit für eine angeregte Diskussion.

Susanne Wagner