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Rauchmelder retten Leben

Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein

Unter dem Motto „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“ findet jeweils an einem Freitag den 13. ein bundesweiter Rauchmeldertag statt. Jeder Rauchmeldertag widmet sich einem speziellen Thema. Am Freitag, den 13. März, weisen die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ des Forum Brandrauchprävention e.V. und die Feuerwehren die Bürger darauf hin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist.

Ein Mann bringt auf einer Leiter stehend mit einem Schraubenzieher einen Rauchmelder an der Zimmerdecke an.

Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.

Foto: ASB/A. Königstein

Rund 500 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland bei Bränden. 70 Prozent der Opfer trifft es laut Forum Brandrauchprävention e.V. nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei meist aber nicht das Feuer, sondern der Rauch – 95 Prozent der Brandtoten starben an einer Rauchvergiftung. Rauchmelder haben sich gemäß dem Forum Brandrauchprävention als vorbeugender Brandschutz bewährt. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr. Für Gehörlose gibt es die Möglichkeit der Warnung durch ein Licht- und Vibrationssignal.

Tipps zur Installation

Rauchmelder sollten in besonders gefährdeten Bereichen und den Fluchtwegen (vor und in Schlafräumen, in Kinderzimmern, Treppenhäusern und Kellern) angebracht werden, um rechtzeitig auf Brandgefahren hinzuweisen. In Räumen, in denen normalerweise starker Dampf entsteht, sollte auf eine Montage verzichtet werden, damit kein Fehlalarm ausgelöst wird – dies kann zum Beispiel in Badezimmern der Fall sein. Mehrere Rauchmelder können übrigens auch per Funk miteinander vernetzt werden, sodass in der Wohnung installierte Geräte auch auf die Auslösung eines Melders im Kellerbereich reagieren.

Rauchmelderpflicht

Rauchmelder sind zurzeit in 13 Bundesländern Pflicht – dies gilt zumindest für Neu- und Umbauten. Für Bestandsgebäude gelten dort unterschiedliche Übergangsfristen, die maximal bis Ende 2018 reichen. In Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es noch keine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume.

Erste-Hilfe-Tipp der Woche des ASB

Mit der Rauchmelderpflicht befasst sich anlässlich des morgigen Tags des Rauchmelders der Erste-Hilfe-Tipp der Woche des Arbeiter-Samariter-Bundes. 

Sie haben unseren Erste-Hilfe-Tipp der vergangenen Woche verpasst?

Fensterputzen ähnelt häufig einer akrobatischen Übung und kann leicht zu Stürzen führen. Die Folgen können Prellungen, Verstauchungen oder Knochenbrüche sein. Wie Sie diese erkennen und was Sie im Notfall tun können, erfahren Sie ebenfalls hier. Dort können Sie auch alle in diesem Jahr bisher veröffentlichten Erste-Hilfe-Tipps des ASB nachlesen.

 

Britta Katt