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Palliativversorgung

Bessere Pflege in der letzten Lebensphase

Mit einem neuen Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung will Gesundheitsminister Hermann Gröhe die Betreuung sterbenskranker Menschen verbessern. Am 21. September 2015 fand dazu eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags in Berlin statt, zu dem der ASB geladen war.

Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum geplanten Hospiz- und Palliativgesetz vertrat Gabriele Osing (2.v.links) den ASB.

Foto: ASB/Hannibal

In der Anhörung befragten Abgeordnete der vier Parlamentsfraktionen die Sachverständigen von Pflegeeinrichtungen, Palliativverbänden und Ärztevertretern nach ihrer Einschätzung des Vorhabens und nach möglichen Schwachstellen. Laut dem geplanten Gesetz sollen unter anderem ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize besser finanziert werden. Darüber hinaus sollen Menschen mit Pflegebedarf einen Anspruch auf Beratung erhalten, die ihnen und ihren Angehörigen die Möglichkeiten einer umfassenden palliativen Versorgung aufzeigt. Schwerstkranke sollen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Umgebung deutlich besser betreut und verpflegt werden.  Auch ist in dem Entwurf eine engere Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegepersonal, psychosozialen Diensten und Ehrenamtlichen vorgesehen.

„Grundsätzlich begrüßen wir den Gesetzesentwurf. Dadurch erhoffen wir uns eine Ausweitung der ambulanten palliativen Versorgung und durch die gesetzliche Beratungspflicht einen größeren Bekanntheitsgrad der bereits bestehenden Angebote", sagte Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste im ASB, die als Sachverständige an der Anhörung teilnahm.

An einigen Stellen greift das Vorhaben aber nicht weit genug. Der ASB fordert die Gesetzgeber auf, stärker auch die Betreuung Sterbender in Pflegeheimen in den Fokus zu nehmen. Dafür sollen speziell ausgebildete Fachkräfte die palliative Betreuung übernehmen.  Kurz vor ihrem Tod benötigen Menschen eine deutlich intensivere Zuwendung als während der täglichen Pflege. Der ASB fordert daher, dass für die Palliativversorgung zusätzliches Personal bereitgestellt werden kann.

Die Beiträge aus der Anhörung sollen nun in den Gesetzesentwurf einfließen und im November durch den Bundestag verabschiedet werden. Am 1. Januar 2016 tritt das Gesetz voraussichtlich in Kraft.

Verena Bongartz