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Medieninformation

ASB mahnt zügige Umsetzung des Gesetzes zur Hospiz- und Palliativversorgung an

In Deutschland erhalten nach wie vor zu wenige schwerkranke und sterbende Menschen eine Palliativversorgung. Das neue Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung (HPG), das morgen im Bundestag beraten wird, soll das ändern.

Pflegekräfte des ASB leisten sowohl in stationären Einrichtungen als auch in ambulanten Pflegediensten liebevolle und professionelle Versorgung am Lebensende.

Foto: ASB/Fulvio Zanettini

Köln, 4. November 2015 - Das Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung, das Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Ende April vorlegte, wird morgen im Bundestag in zweiter Lesung beraten. Es sieht Verbesserungen in der Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen vor und soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Der ASB begrüßt ausdrücklich den Ausbau der Angebote in der Hospiz- und Palliativversorgung. Bereits im Juni 2015 hatte der ASB jedoch in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf grundlegende Voraussetzungen angemahnt, um die Situation für die Betroffenen spürbar und flächendeckend zu erleichtern, die nach wie vor nicht berücksichtigt werden.

Dazu gehören neben der Finanzierung von Beratungsangeboten die gezielte Weiterbildung von Ärzten und Pflegekräften in der palliativen Versorgung sowie eine zusätzliche qualifizierte Fachkraft für die Betroffenen und ihre Angehörigen in stationären Pflegeeinrichtungen. Bei Übernahme von Maßnahmen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) in den Leistungskatalog der Häuslichen Krankenpflegerichtlinie mahnt der ASB jedoch an, das Verfahren schnell und unbürokratisch umzusetzen. Viele Einrichtungen erbringen schon jetzt Leistungen der AAPV und haben bisher keine Möglichkeit, diese mit den Kassen abzurechnen.

ASB-Präsident Franz Müntefering, der sich für eine gesellschaftliche Enttabuisierung des Themas „Tod und Sterben" einsetzt, betont: „Das Sterben gehört zum Leben. Damit wir es menschenwürdig gestalten können, müssen wir die Möglichkeiten dafür schaffen. Sei es in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hospizen oder zu Hause." Das Gesetz zur Palliativ- und Hospizversorgung sei ein guter Schritt in diese Richtung. „Es genügt aber nicht, dass eine hospizlich-palliative Versorgung möglich ist und im Gesetz steht", so Müntefering. „Sie muss auch stattfinden und zwar überall. Es muss sich nun etwas bewegen."