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Pflegeberufsgesetz - ASB befürchtet Verstärkung des Fachkräftemangels in der Pflege

Der ASB begrüßt die Neuordnung der Pflegeausbildung, wünscht sich jedoch, stärker in die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungsrichtlinien einbezogen zu werden.

Foto: ASB/S. Kuhn

Köln, 10. Dezember 2015 – Der ASB begrüßt grundsätzlich die geplante Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung. „Die neue Ausbildung bereitet auf den Einsatz in allen Bereichen der Pflege vor", erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. „Allerdings muss es eine Angleichung der Gehälter geben. Nur so kann die Reform der Pflegeberufe nachhaltig gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege wirken."

Der ASB kritisiert das Fehlen wesentlicher Ausbildungsinhalte im vorliegenden Entwurf. Das erschwere eine umfassende Bewertung des Entwurfes im Vorfeld unnötig. So sollen z. B. die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ebenso wie die inhaltliche Gestaltung der Ausbildung erst nachträglich geregelt werden.

„Der ASB warnt davor, eine Entscheidung ohne das Vorliegen wesentlicher Ausbildungsinhalte zu treffen", betont Ulrich Bauch. „Die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung ist grundsätzlich richtig, darf jedoch nicht zum Nachteil der Altenpflege umgesetzt werden."

Das geänderte Gesetz soll in einem gestuften Verfahren ab 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Lesen Sie hier die Stellungnahme (pdf) des ASB.

Kontakt für weitere Informationen:

Alexandra Valentino, Tel. (0221) 4 76 05-324, E-Mail: G~#kAKaUt$y[NEnD*6]#[!-|M*-PJ^oir+5QMiv,

Gisela Graw, Tel.: (0221) 4 76 05-342, E-Mail: G~#kAKaUt$y[N]#[#-m^yCx3hc'@0