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Pflegeberufsgesetz

ASB weist erneut auf Schwachstellen im Kabinettsentwurf hin

Das Bundeskabinett hat im Januar 2016 einem Entwurf zum Pflegeberufsgesetz zugestimmt, in dem die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengefasst werden sollen. Im Bundestag folgt nun eine Debatte über den Entwurf. Der ASB bringt seine Expertise in die Diskussion ein.

Die Berufsausbildung zum Altenpfleger soll mit der des Krankenpflegers und Kinderkrankenpflegers zusammengefasst werden. Der ASB sieht Probleme bei der Umsetzung.

Foto: ASB/H. Sachs

Im Dezember legte das Familienministerium zusammen mit dem Gesundheitsministerium den Referentenentwurf eines Pflegeberufsgesetzes vor. In Zukunft soll es nur noch eine einheitliche dreijährige Ausbildung zur „Pflegefachfrau" bzw. zum „Pflegefachmann" geben, in der die bisherigen Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammengefasst werden.

ASB im Dialog mit den Bundestagsfraktionen

Grundsätzlich begrüßt der ASB die Neuerungen, in einer Stellungnahme gegenüber den beteiligten Ministerien äußerte er aber bereits im Dezember seine Bedenken zu einzelnen Aspekten des Gesetzgebungsvorhabens. Der Verband bemängelt beispielsweise die ungleiche Refinanzierung der Stellen sowie die Gehaltsunterschiede in der Kranken- und Altenpflege. Auch geht der Entwurf nicht ausreichend auf die Inhalte der geplanten Berufsausbildung ein und beinhaltet die Gefahr, dass sich der Fachkräftemangel verstärkt. Die Leiterin der ASB-Hauptstadtrepräsentanz, Gudrun Schattschneider, machte in der Diskussion mit Fachpolitikern verschiedener Bundestagsfraktionen nochmals auf die Schwachstellen im Gesetz aufmerksam.

Im Gespräch mit der pflegepolitischen Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Elisabeth Scharfenberg, machte sie in der vorigen Woche deutlich, dass der ASB das Gesetzgebungsverfahren zwar kritisch aber konstruktiv begleitet und sich mit seiner Fachexpertise insbesondere im Bereich der Altenpflege in die Diskussion einmischen wird. Die Grünen-Abgeordnete unterstrich die Bedenken ihrer Fraktion gegen das Gesetzgebungsvorhaben. Sie zeigte sich besorgt, dass das Gesetz nun zu schnell durch das parlamentarische Verfahren läuft und berechtigte Einwände keine ausreichende Berücksichtigung finden.

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung soll eingearbeitet werden

Detailliert besprach Gudrun Schattschneider das Gesetz auch mit den zuständigen Berichterstattern der SPD-Fraktion, Petra Crone, Sönke Rix und Bettina Müller. Insbesondere die fehlende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird auch von der SPD kritisiert und soll rechtzeitig vor Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens nachgeliefert werden.

Auch die pflegepolitische Expertin der Fraktion „Die Linke", Pia Zimmermann, zeigte Interesse an der Stellungnahme des ASB. Sie lehnte das Gesetz in der vorliegenden Form ab und plädierte für eine duale Ausbildung mit zweijähriger Grundausbildung und einer einjährigen Spezialisierung. In dem vorliegenden Gesetz sieht die Expertin vor allem die Gefahr, dass die generalistisch ausgebildeten Pflegefachkräfte eine spätere Spezialisierung selbst zahlen müssen.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich Mitte März im Bundestag in erster Lesung beraten. Verabschiedet wird das Gesetz voraussichtlich im Juni.

Verena Bongartz