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ASB im Austausch mit Bundesinnenministerium

Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz

Der ASB fordert den Einsatz von Drohnen als Unterstützung bei Einsätzen im Bevölkerungsschutz schon seit mehreren Jahren – nun hat der Gesetzgeber nachgezogen und die Verwendung für Einsätze und Schulungszwecke von Hilfsorganisationen deutlich vereinfacht.

Bundesinnenminister Thomas de Maiziére informierte sich über die bisherigen Erfahrungen und die künftigen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen in der Arbeit des ASB.

Foto: ASB Ostholstein/J. Kreiser

Entsprechend können nun Drohnen beispielsweise ohne Sondergenehmigung durch die Luftfahrtbehörden von den Hilfsorganisationen eingesetzt werden, um vermisste Personen mit Wärmebildkameras zu suchen oder bei Großschadenslagen eine Übersicht von oben zu ermöglichen. Hierfür wurde eigens die Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten angepasst, zu der der ASB vorab eine Stellungnahme verfasst hatte.

Um sich über die Herausforderungen und die Chancen der Nutzung von so genannten Unmanned Aircraft Systems (UAV - unbemannten Luftfahrtsystemen) auszutauschen, hatte das Bundesinnenministerium am 27. Juni Experten der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und des THW nach Berlin eingeladen. In einer Podiumsdiskussion und anschließenden Workshops wurden die technischen Möglichkeiten, rechtliche Fragestellungen und Kooperationsmöglichkeiten diskutiert.

Bundesinnenminister Thomas de Maiziére, stellte dabei eingangs in einer Rede klar, dass unbemannte Luftfahrtsysteme bzw. Drohnen zur Sichtung und Überwachung von Lagen, wie Hochwassern und Großbränden, sollen Standardeinsatzmittel werden sollten, weil die Vorteile für Einsatzkräfte klar auf der Hand liegen.

Für den ASB nahmen an der Veranstaltung Vertreter vom ASB Ostholstein, vom ASB Ostwestfalen-Lippe sowie  vom ASB-Bundesverband teil. Die Samariter aus Ostholstein und Ostwestfalen-Lippe setzen seit Jahren Drohnen in Sanitätsdiensten und bei der Personensuche ein.

Die Veranstaltung soll ein Auftakt für den weiteren Austausch und die Weiterentwicklung von Drohnen-Systemen sein -  ein Prozess der in enger Abstimmung mit dem BMI, dem BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) und den Hilfsorganisationen durchgeführt werden soll. Nächster Schritt ist es nun, Ausbildungsstandards für Piloten zu entwickeln, Einsatzszenarien zu erproben und datenschutzrechtliche Aspekte zu klären.

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