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Modernes ASB-Pflegeheim
Leben im Alter

Pflegetagebuch führen

In einem Pflegetagebuch können Sie den täglichen Hilfebedarf Ihres pflegebedürftigen Angehörigen detailliert festhalten. Mit den Aufzeichnungen erreichen Sie eine sachgerechte Ermittlung der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufe.

Titelbild der ASB-Broschüre Pflegetagebuch

Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit und der passenden Pflegestufe kommt ein Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in die Wohnung des Pflegebedürftigen und begutachtet, ob und in welcher Stufe Pflegebedürftigkeit besteht.

Mit einem Pflegetagebuch die Begutachtung vorbereiten

Um eine möglichst gerechte Einstufung zu erzielen, sollten Sie im Hinblick auf den MDK-Termin ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie etwa zwei Wochen lang vor dem Besuch des Gutachters die genauen Pflegezeiten in den Bereichen Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung notieren.

Damit können Sie den Umfang der notwendigen Hilfe und Unterstützung exakt und möglichst objektiv nachweisen. So erreichen Sie und ihr pflegebedürftiger Angehöriger eine sachgerechte Einstufung und sind nicht von äußeren Einflussfaktoren wie der Tagesform des Betroffenen abhängig.

Dauer der Hilfe genau in das Pflegetagebuch eintragen

Pflegende Angehörige sollten jedoch beim Ausfüllen darauf achten, den Zeitaufwand für die Pflegetätigkeiten nicht zu gering anzusetzen. Häufig unterschätzen sie Umfang und Dauer des Hilfebedarfs.

Hilfeleistungen sind nicht nur Tätigkeiten, die Sie selber durchführen, sondern auch die Anleitung und Beaufsichtigung Ihres Angehörigen bei der jeweiligen Verrichtung. Dokumentieren Sie darüber hinaus auch kleine Handreichungen im Pflegetagebuch, wie zum Beispiel das regelmäßige Anreichen von Getränken. Erst so erhält der MDK ein realistisches Bild vom Zeitaufwand der Pflegemaßnahmen.

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit richtet sich danach, wie hoch der tägliche Hilfebedarf insgesamt ist und wie viel Zeit eine Pflegeperson für diese Hilfe benötigt. Entscheidend ist, ob die Hilfestellung dauerhaft (mindestens sechs Monate) und regelmäßig erbracht werden muss.

ASB-Broschüre: Pflegetagebuch – Leistungen richtig beantragen

Der ASB stellt Ihnen in seiner Broschüre "Pflegetagebuch – Leistungen richtig beantragen" ein solches Pflegetagebuch zum Ausfüllen sowie weitere Informationen zum Thema Pflegeversicherung zur Verfügung. Diesen Ratgeber des ASB gibt es auch in türkischer und russischer Sprache zum Herunterladen (PDF). Informationen zu den übersetzten ASB-Pflegetagebücher stehen auf folgenden Seiten auf Türkisch und Russisch. Darüber hinaus bieten die meisten Kranken- bzw. Pflegekassen solche Pflegetagebücher kostenlos an.

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