ASB-Forderung im Bundestag: Unsere Ehrenamtlichen endlich gleichstellen
Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) eine bessere Absicherung ehrenamtlicher Einsatzkräfte gefordert. Angesichts wachsender Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz drängt der Verband im Schulterschluss mit den anderen großen Hilfsorganisationen auf einheitliche Regelungen zur Freistellung und eine stärkere Unterstützung der Hilfsorganisationen durch den Bund.
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Berlin, 6. November 2026 - Wie muss sich der Bevölkerungsschutz in Deutschland aufstellen, um künftigen Krisen und Katastrophen gewachsen zu sein? Mit dieser Frage befasste sich am Mittwoch (4. November 2026) der Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Bei der Anhörung zur Zukunft des Bevölkerungsschutzes kamen Vertreter der fünf großen Hilfsorganisationen ASB, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser Hilfsdienst (MHD), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) zu Wort.
Für den ASB stand dabei vor allem eine Forderung im Mittelpunkt: die Gleichstellung ehrenamtlicher Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen mit denen des Technischen Hilfswerks (THW) und der Feuerwehren.
Ehrenamtliche dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden
„Das Ehrenamt ist die tragende Säule des Bevölkerungsschutzes in Deutschland. Dabei darf es keine Rolle spielen, für welche anerkannte Organisation die Ehrenamtlichen ihre großartigen Leistungen erbringen“, betonte ASB-Bundesarzt Matthias Vonnemann.
Bislang gelten für ehrenamtliche Einsatzkräfte je nach Organisation und Bundesland unterschiedliche Regelungen, insbesondere bei der Freistellung durch Arbeitgeber. Der ASB fordert deshalb, dass der Bund zumindest dort, wo er über die gesetzliche Handlungskompetenz verfügt, einheitliche Regelungen schafft. Das betrifft beispielsweise die Medizinischen Task Forces (MTF) des Bundes, die Mobilen Betreuungsmodule 5000 und den Zivilschutzfall, also den Schutz der Zivilbevölkerung im Falle eines Krieges. Die Freistellung müsse dabei auch für Ausbildungen und Übungen gelten.
„Andernfalls bleiben wir in einer Zweiklassengesellschaft im Ehrenamt gefangen“, warnte Vonnemann. Dabei gehe es nicht allein um rechtliche Regelungen, sondern auch um Wertschätzung und Anerkennung. Die seit Jahren ausstehende Harmonisierung der Freistellungsregelungen führe zu Frust und Demotivation.
„Unsere Ehrenamtlichen sind keine Verfügungsmasse“
Auch bei der Ausbildung sieht der ASB Handlungsbedarf. Lehrgänge an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) finden bislang ausschließlich unter der Woche statt. Ehrenamtliche müssen dafür häufig Urlaub nehmen, weil sie nicht freigestellt werden können. Qualifizierungsangebote sollten deshalb stärker an den zeitlichen Möglichkeiten der Ehrenamtlichen ausgerichtet werden.
„Unsere Ehrenamtlichen sind keine Verfügungsmasse staatlicher Strukturen, sondern Bürgerinnen und Bürger, die sich für andere einsetzen. Die Lage im Bevölkerungsschutz ist sehr angespannt, aber unsere Leute sind nach wie vor hochmotiviert. Damit diese Motivation und das Engagement bleiben, muss der Bund endlich handeln“
ASB-Vorstandsmitglied Vonnemann
Hilfsorganisationen brauchen verlässliche Finanzierung
Neben der Stärkung des Ehrenamts sehen die im Ausschuss angehörten Hilfsorganisationen erheblichen Handlungsbedarf bei der Finanzierung des Bevölkerungsschutzes. Trotz gestiegener Bundesmittel kommt nach Einschätzung des ASB zu wenig bei den Hilfsorganisationen an. So fehlt etwa für den vollständigen Aufbau der Betreuungsreserve des Bundes derzeit eine langfristige Perspektive, wie es nach dem Aufbau mit den Modulen weitergehen kann. Ziel bleibt eine bundesweite Betreuungskapazität von 50.000 Plätzen. Ein zweites Modul der „Mobilen Betreuung 5.000“ befindet sich unter Federführung des ASB bereits im Aufbau.
Bevölkerung besser auf Krisen vorbereiten
Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse und militärischer Bedrohungen muss auch die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung gestärkt werden. Wer sich selbst und anderen im Notfall helfen kann, entlastet die Einsatzkräfte. Besonders Menschen, die auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind, müssen dabei berücksichtigt werden.
Mit dem gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) umgesetzten Programm „Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten“ (EHSH) wurden bereits wichtige Schritte unternommen. Allein der ASB hat bislang rund 200.000 Menschen geschult. Aus Sicht des Verbandes müssen zivilgesellschaftliche Organisationen noch stärker in die Krisenvorsorge eingebunden werden.
Bevölkerungsschutz für die Zukunft stärken
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, hybride Bedrohungen oder die Hochwasserkatastrophen der vergangenen Jahre verdeutlichen die wachsenden Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz. Zugleich verzeichnet der ASB einen jährlichen Zuwachs von rund drei Prozent bei den Ehrenamtlichen, insbesondere unter jungen Menschen.
Damit dieses Engagement langfristig erhalten bleibt, muss die Politik aus Sicht des ASB jetzt die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört vor allem eine gleichberechtigte Freistellung der Ehrenamtlichen – unabhängig davon, in welcher Hilfsorganisation sie sich engagieren.
