Menschen laufen nach der Flut durch die verwüstete Stadt.
Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen

Sozialverträgliche Strukturreform der Pflege vorerst ungelöst – ASB appelliert an neue Kommission

Das Bundekabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Trotz intensiver und wichtiger Debatten im Vorfeld werden notwendige Entscheidungen in die angekündigte Kommission vertagt. Der ASB kritisiert, dass zentrale Fragen für eine solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung und nachhaltige Versorgungsstrukturen offenbleiben.

Berlin/Köln, 01. Oktober 2026: Nach intensiven Verhandlungen hat sich die schwarz-rote Koalition auf einen Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung geeinigt, um drohende Finanzierungslücken zu schließen. Zudem soll eine neu eingesetzte Kommission kurzfristig Vorschläge für eine umfassende Strukturreform erarbeiten. Der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein kommentiert den Beschluss:

„Die Probleme der Pflege sind bekannt, wir brauchen jetzt Entscheidungen statt einer weiteren Vertagung. Pflege darf kein Armutsrisiko sein: Die Eigenanteile müssen begrenzt und die Finanzierung der Pflegeversicherung solidarisch und dauerhaft auf sichere Füße gestellt werden. Die Mitglieder der Kommission laden wir herzlich ein, mit uns in einen fachlichen und konstruktiven Austausch zu treten.“

Ambulante Dienste: Vorhandene Strukturen berücksichtigen und weiterentwickeln

Der ASB begrüßt, dass Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann die häusliche Pflege klar als Schwerpunkt benannt hat und an der Zusage festgehalten wurde, pflegende Angehörige von den ursprünglich vorgesehenen Einschnitten bei den Rentenpunkten auszunehmen. Gleichzeitig zeigt sich gerade aus Sicht der ambulanten Pflege, dass wichtige Nachbesserungen und notwendige Korrekturen bislang nicht umgesetzt wurden.

Die angedachte Beratung, Pflegebegleitung und das Sozialraumbudget können bestehende Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten ambulanter und teilstationärer Dienste maßgeblich beeinträchtigen. Umso wichtiger ist es, genau zu prüfen, wo tatsächlich neue Strukturen gebraucht werden und wo bereits gut funktionierende Angebote bestehen. Die sinnvolle Weiterentwicklung vorhandener Strukturen scheint jedoch weiterhin wenig berücksichtigt.

Drängende Frage der Eigenanteile ungelöst

Die zentrale und drängende Frage der Eigenanteile ist ebenfalls ungelöst – zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer An- und Zugehörigen. Eine verbindliche Begrenzung ist nach wie vor nicht vorgesehen. Diese ungelöste Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer An- und Zugehörigen hat längst auch Folgen für die Kommunen, die zunehmend über die Hilfe zur Pflege einspringen müssen.

Jetzt die richtigen Weichen stellen, damit eine sozialverträgliche Strukturreform langfristig gelingt

Eine sozialverträgliche, tiefgreifende und nachhaltige Strukturreform erfordert besonnene und richtige Weichenstellungen. Der Appell des ASB lautet deshalb: Die Kommission sollte die kommenden Beratungen nutzen, um die Pflegeversicherung sozial, solidarisch und nachhaltig aufzustellen. Dazu gehören zur ersten Stabilisierung die Rückführung der Corona-bedingten Zahlungen und die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. Zentral bleibt die Begrenzung der Eigenanteile. Der Sockel-Spitze-Tausch ist dabei ein wichtiger Schritt – perspektivisch bleibt für den ASB eine solidarisch finanzierte Pflegevollversicherung das Ziel, denn Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Gleichzeitig braucht es verlässliche Arbeitsbedingungen und wirtschaftlich tragfähige Versorgungsstrukturen.

ASB setzt auf fachlichen und konstruktiven Austausch mit der geplanten Kommission

Der ASB bleibt dran und wünscht sich einen engen Austausch zwischen der Kommission und den Verbänden. Die Mitglieder der Kommission sind herzlich eingeladen, mit dem ASB in einen fachlichen und konstruktiven Austausch zu treten.

Kontakt:

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Lucia Tonello

Fachbereichsleitung Soziale Dienste

Telefon: 030/232 57 86-116

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