ASB fordert Nachbesserungen bei Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Er begrüßt die Entwicklung hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, sieht jedoch in zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Sicherung individueller Rechtsansprüche, bei Zuständigkeiten und der Finanzierung.
Berlin/Köln, 21. April 2026 – Nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 folgt mit dem neuen Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) der nächste Schritt hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Der ASB hat sich in einer Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf positioniert.
Positiv hebt der ASB die geplante Zusammenführung der Leistungen von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe unter einem Dach hervor. Auch der Ausbau einer inklusiven Infrastruktur ist insgesamt zu begrüßen. Gleichzeitig warnt der ASB davor, dass deren Vorrangstellung individuelle Rechtsansprüche auf Hilfe zur Erziehung oder Teilhabe faktisch einschränken könnten. Individuelle Rechtsansprüche dürfen nicht verloren gehen und es dürfen auch keine zusätzlichen Hürden in der Beantragung aufgebaut werden. Kritisch wird ebenso bewertet, dass Zuständigkeiten – etwa im Verhältnis von Jugendhilfe und Schule – nicht eindeutig geregelt sind und sich dadurch Verantwortlichkeiten verschieben könnten und einige Leistungen, wie die Schiedsfähigkeit ambulanter Leistungen für die Eingliederungshilfe, wegfallen sollen. Der ASB beanstandet insgesamt, dass finanzielle Erwägungen im Rahmen der Reform stärker gewichtet wurden als die individuellen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Diese müssen weiterhin handlungsleitend bleiben.
Als zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Reform nennt der ASB eine verlässliche Finanzierung. Ohne ausreichende Mittel für Kommunen sei die Umsetzung nicht realistisch.
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