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Pressemitteilung der Hilfsorganisation ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD

GKV stabilisieren – Rettungsdienst nicht destabilisieren: Hilfsorganisationen warnen vor Unterfinanzierung der Notfallversorgung durch geplante Begrenzung der Vergütung

Der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst warnen gemeinsam vor einer strukturellen Unterfinanzierung des Rettungsdienstes durch die geplante Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die anerkannten Hilfsorganisationen unterstützen das Ziel der Bundesregierung, die Finanzlage der GKV zu stabilisieren. Dies darf jedoch nicht zulasten der präklinischen Notfallversorgung geschehen. Ein leistungsfähiger Rettungsdienst ist Teil der kritischen Infrastruktur des Gesundheitswesens und sichert die medizinische Versorgung der Bevölkerung rund um die Uhr.

Der Rettungsdienst übernimmt bereits heute eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Während ambulante und stationäre Versorgungsangebote vielerorts an ihre Grenzen stoßen oder zurückgehen, federt der Rettungsdienst zunehmend Versorgungslücken ab und übernimmt zusätzliche Aufgaben in der Notfallversorgung.

Besonders kritisch bewerten die Hilfsorganisationen die geplante Entkopplung tariflicher Entwicklungen von der Refinanzierung. Das bedeutet, dass tariflich zugesicherte Lohnerhöhungen künftig womöglich nicht mehr vollständig von den Krankenkassen übernommen werden sollen und die Differenz von Rettungsdienstträgern und Hilfsorganisationen getragen werden müsste. Diese Entkopplung greife in die Tarifautonomie ein und stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach Tariflöhne im Gesundheitswesen grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen sind.

Der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst fordern daher gemeinsam eine gesetzliche Klarstellung zur Vollkostenfinanzierung des Rettungsdienstes. Konkret sprechen sie sich für eine Ergänzung des § 133 SGB V aus, die Vergütungsvereinbarungen entsprechend der realen Kostenentwicklung ermöglicht und damit eine Ausnahme von der Deckelung entlang der Grundlohnrate schafft.

Die Hilfsorganisationen warnen daher eindringlich davor, die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Maßnahmen zu verfolgen, die die Leistungsfähigkeit der Notfallversorgung und die Stabilität des Rettungsdienstes gefährden würden.

Über die fünf großen Hilfsorganisationen in Deutschland
Die anerkannten Hilfsorganisationen stellen rund 80 Prozent des Rettungsdienstes in Deutschland sicher. Mit ihren nahezu 700.000 Ehrenamtlichen bilden Sie außerdem einen wesentlichen Stützpfeiler des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes.

Ihr Kontakt: 

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Diana Zinkler

Fachbereichsleitung Kommunikation und Public Affairs

Telefon: 030/2325786-122
Mobil Nummer: +49 152 247 552 09

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