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Modernes ASB-Pflegeheim
Wir helfen, wenn die Familie Ferien macht

Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, können die pflegebedürftigen Familienmitglieder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut werden. Oft geht das sogar am Urlaubsort.

Kurzzeitpflege entlastet pflegende Angehörige

Die Kurzzeitpflege ist auch für die pflegebedürftigen oft eine Art Urlaub – egal, ob die Einrichtung nahe am eigenen Wohnort oder sogar am Ferienziel der Familie liegt.

Foto: ASB

Pflege und Urlaub lassen sich für pflegende Angehörige häufig nicht so leicht vereinbaren. Die Pflegeheime des ASB bieten deshalb Kurzzeitpflege an. Auch Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt ist in den Einrichtungen des ASB möglich.

Vor allem bei der Notwendigkeit von Pflege rund um die Uhr oder im Fall einer Demenzerkrankung ist eine stationäre Kurzzeitpflege während des Urlaubs des pflegenden Angehörigen sinnvoll.

Was viele nicht wissen: Der Pflegebedürftige kann auch am (inländischen) Urlaubsort in der Kurzzeitpflege untergebracht werden. Der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und der häuslichen Krankenpflege bleibt nämlich auch am Ferienziel erhalten – solange es in Deutschland liegt.

Von dieser Möglichkeit machen Familien zum Beispiel in den Pflegeheimen "Herbstsonne" und "Villa Montis" des ASB Allgäu oft Gebrauch. In dieser landschaftlich reizvollen Gegend sind gerade in den Ferienzeiten besonders viele Pflegebedürftige zu Gast.

Gemeinsam mit Tourismuseinrichtungen haben auch die ASB-Altenzentren Bad Emstal und Söhre bei Lohfelden ein spezielles Urlaubsangebot entwickelt. Die Pflegebedürftigen werden in den Altenzentren betreut, während die Angehörigen die Freizeitangebote der nordhessischen Region genießen können.

Egal, ob die Einrichtung in der Nähe des eigenen Wohnortes oder am Ferienziel liegt, Kurzzeitpflege bedeutet gerade für Angehörige von schwer Pflegebedürftigen eine große Entlastung. Können die zu pflegenden Familienmitglieder während der Ferien zu Hause wohnen bleiben, gibt es außerdem die Möglichkeit, eine Art „ASB-Vertretung“ anzufordern: Die Verhinderungspflege.

Übrigens: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.

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