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Positionierung zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes

JA zu Kosteneinsparungen durch Bürokratieabbau, NEIN zu Leistungskürzungen für Menschen mit Beeinträchtigung!

Zunächst war im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass gemeinsam mit Ländern und Kommunen „auf Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetz dessen Umsetzung und Ausgestaltung beraten“ wird. Dabei sollten „eventuelle Änderungsbedarfe unter anderem zum Bürokratieabbau“ identifiziert werden. Im Dialogprozess Eingliederungshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Ländern und Kommunen werden diese Inhalte diskutiert. 

Die Kommission zur Sozialstaatsreform drängt allerdings wegen der seit Jahren steigenden Ausgaben der Eingliederungshilfe auf zeitnahe Kostensenkungen durch klare Empfehlungen des Dialogprozesses bis Mitte 2026.

Bereits nach dem Entwurf zum Strukturreformgesetz der Kinder- und Jugendhilfe sollen Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung stark eingeschränkt werden und stattdessen wird auf den Sozialraum verwiesen. Die Einzelhilfe zur Schulbegleitung soll nur noch ausnahmsweise bewilligt werden, obwohl die Regelschulen bisher so gut wie gar keine inklusive Infrastruktur bereitstellen. 

Dieser Prozess gipfelte vorläufig in dem geleakten Vorschlagspapier der Bund-Länder-AG vom März 2026. Darin werden mitnichten Maßnahmen zum Bürokratieabbau, sondern zum großen Teil radikale Leistungskürzungen zulasten von Menschen mit Beeinträchtigung unterbreitet, beispielsweise die Abschaffung von Schulbegleitung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre aber gar nicht durch eine Ausweitung der Teilhabeleistungen, sondern überwiegend durch den Anstieg der Fallzahlen, von Personal- und Sachkosten sowie durch die Einführung der neuen Planungsverfahren verursacht wurden. 

 

Der ASB sagt Nein zu Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderung

Keine Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderung, die wie kaum eine andere Gruppe zwingend darauf angewiesen sind!

Als drittreichstes Land der Welt bleibt es auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine wichtige Entscheidung, wie vorhandene Steuergelder verteilt werden. Menschen mit Behinderung gehören zu einer der Bevölkerungsgruppen, die zwingend auf staatliche Finanzierung angewiesen. Leistungen zur sozialen Teilhabe unterstützen beim Wohnen, in Tagesfördergruppen, in der Freizeit und beinhalten heilpädagogische Angebote. Erst Leistungen zur Teilhabe an Arbeit ermöglichen den Besuch von Werkstätten und Leistungen zur Teilhabe an Bildung ermöglichen den Schulbesuch oder das Studium. Außerdem sind Rehabilitationsleistungen wie Frühförderung oder Hilfsmittel umfasst. Diese notwendigen Leistungen sind für Menschen mit Behinderung essentiell. Ohne die ausreichende Finanzierung würde ihre Teilhabe an der Gemeinschaft zwangsläufig weniger werden – sie würden unsichtbar am Rand der Gesellschaft leben. Wollen wir das in Deutschland das wirklich?

 

Der ASB sagt Ja zu Bürokratieabbau

Bürokratieabbau in großen Schritten voranbringen - gerade in Zeiten von Personalmangel!

Einsparungen durch Bürokratieabbau werden vom Arbeiter-Samariter-Bund uneingeschränkt unterstützt. Seit geraumer Zeit erstreckt sich der Fachkräfte- und Personalmangel auch besonders auf den Bereich der Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, die personellen Ressourcen möglichst auf die Arbeit am Menschen zu konzentrieren. 

Darüber hinaus sind die Personalaufwächse für die Bedarfsermittlung bei den Leistungsträgern ein Kostenfaktor, der ebenfalls begrenzt werden sollte. So sollten die Bedarfsermittlungsinstrumente kürzer und bundeseinheitlich sein. Nach dem Bundesteilhabegesetz erfolgt die Bedarfserhebung nun durch die Eingliederungshilfeträger und dafür hat jeder Eingliederungshilfeträger ein eigenes ICF-orientiertes Bedarfserhebungsinstrument erarbeitet. Die umfangreichen Fragenkataloge dieser Instrumente sollten deutlich gekürzt und bundeseinheitlich sein. Auch sollten die Leistungsbewilligungen für Menschen mit Behinderung grundsätzlich unbefristet erteilt werden. 

Schließlich sollten die zahlreichen Dokumentationspflichten für die Leistungserbringer aus einerseits leistungs- und andererseits ordnungsrechtlicher Sicht deutlich reduziert werden. 

Es ist zwar nachvollziehbar und wichtig, dass Leistungserbringung und ordnungsrechtliche Vorgaben dokumentiert werden, aber je mehr Zeit dafür verwendet werden muss, desto mehr Personal ist erforderlich und muss auch refinanziert werden. Deshalb sollten Dokumentationspflicht auf das geringstmögliche Maß reduziert werden.

 

Berlin, 04.05.2026

Hier finden Sie die Positionierung zum Download:

Ihre Ansprechperson:

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Jybcke von Bornstädt

Referentin Teilhabe

Telefon: 030/2325786-120

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ASB Deutschland e.V.

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