header-chancengleichheit_KinderJugendliche.webp
Positionierung zum Bundesteilhabegesetz

ASB fordert: Keine Leistungskürzungen für Menschen mit Beeinträchtigung

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und geplanter Kürzungen in der Eingliederungshilfe, hat der ASB eine Positionierung zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes veröffentlicht. Der ASB kritisiert, dass die Streichung von Leistungen die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen stark gefährdet.

Kind mit Downsyndrom spielt Ball mit einer ASB Mitarbeiterin

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung: Kürzungen in der Eingliederungshilfe abwenden!

Foto: ASB/D. S. Vogt

Berlin/Köln, 05. Mai 2026 – Mit einer Positionierung hat sich der ASB anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gegen Leistungskürzungen bei der Eingliederungshilfe ausgesprochen. Menschen mit Beeinträchtigungen sind in besonderem Maße auf staatliche Unterstützung angewiesen und benötigen diese Sozialleistung für eine selbstbestimmte Lebensführung: beim Wohnen, in der Bildung und im Alltag. Kürzungen würden ihre Teilhabe massiv einschränken und sie an den Rand der Gesellschaft drängen.

 

Teilhabe als Auftrag: UN-Behindertenrechtskonvention und Bundesteilhabegesetz

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, Teilhabe und Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Das Bundesteilhabegesetz soll diese Rechte in der Praxis umsetzen. 

 

ASB warnt vor Kehrtwende in der Teilhabepolitik

Im Zuge der Evaluation des Bundesteilhabegesetzes werden aktuell jedoch Einsparungen in der Eingliederungshilfe geplant, wie das geleakte Vorschlagspapier der Bund-Länder-AG vom März 2026 offenlegt: Statt Kosten durch Bürokratieabbau zu reduzieren, drohen gravierende Leistungskürzungen, etwa die Streichung von Schulbegleitung für Kinder mit Beeinträchtigung. Steigende Kosten werden als Grund für diese Einsparungen genannt. Doch sie entstehen nicht durch zu viele Leistungen, sondern überwiegend durch steigende Fallzahlen, höhere Personal- und Sachkosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand, so der ASB in seiner Positionierung.

„Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sie mit dem Bundesteilhabegesetz umgesetzt. Doch statt Bürokratie abzubauen, werden nun gravierende Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderung geplant. Das wäre eine Kehrtwende in diesem Prozess, die zwingend zu vermeiden ist.“, betont Dr. Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer des ASB Deutschland e.V.

zur Positionierung

Kontakt:

Diana_Zinkler-1907_L_copyright_paula_winkler_bearb (1).jpg
Diana Zinkler

Fachbereichsleitung Kommunikation und Public Affairs

Telefon: 030/2325786-122
Mobil Nummer: +49 152 247 552 09

-LvIu/V~1UA}6D*i]#[kTq/dtCd}kxqrLhO

ASB Deutschland e. V.

Alte Jakobstraße 79-80
10179 Berlin