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Notfallsanitätergesetz

ASB-Experte im Gesundheitsausschuss

Am 30. Januar 2013 fand die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Notfallsanitätergesetz statt. ASB-Experte Daniel Gelbke konnte im Bundestag die Position seines Verbandes darstellen.

Daniel Gelbke, Gudrun Schattschneider und Harald Schottner nahmen an der öffentlichen Anhörung zum Notfallsanitätergesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestags teil.

Foto: ASB

Anfang März soll das neue Gesetz zum Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG) im Bundestag verabschiedet werden. Am Mittwoch, den 30. Januar 2013,  fand nun die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt, bei der ausgewählte Sachverständige zum geplanten Gesetz Stellung nehmen konnten. Die erfolgreiche Lobbyarbeit im Vorfeld hat dazu geführt, dass Daniel Gelbke, Referatsleiter für Bevölkerungsschutz, zur öffentlichen Anhörung eingeladen wurde und somit die Position des ASB-Bundesverbands darlegen konnte.

Anerkennung als medizinische Leistung

Der ASB befürwortet die Pläne zur besseren Qualifizierung der Mitarbeiter im Rettungsdienst grundsätzlich, fordert aber dringend Nachbesserungen: Daniel Gelbke  verwies in seiner Stellungnahme auf die Unklarheiten bei der Regelung zur Übernahme der Ausbildungskosten sowie der Kosten für die Nachschulung der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern. Er kritisierte die vorgesehene Regelung, dass angehende Notfallsanitäter während ihrer dreijährigen Ausbildung nur als Praktikanten auf dem Rettungswagen mitfahren dürfen. Außerdem forderte Gelbke, dass Notfallrettung als medizinische Leistung anerkannt wird, schließlich unterstreiche das geplante Gesetz selbst die Notwendigkeit einer höheren fachlichen Anerkennung, indem es Notfallsanitätern mehr Kompetenzen, wie zum Beispiel invasive Maßnahmen, einräumt.

Kritik am Gesetzentwurf von mehreren Seiten

Auch die anderen Sachverständigen – unter anderem Vertreter verschiedener Berufsverbände, der Kommunen und Ärzte – sind nicht vom aktuellen Entwurf überzeugt. "Insgesamt wurde eine Vielzahl von Kritikpunkten aufgezeigt, die einen erheblichen Nachbesserungsbedarf bei diesem Gesetz erkennen lassen", fasst die Leiterin der ASB-Hauptstadtrepräsentanz, Gudrun Schattschneider, die Ergebnisse der Anhörung zusammen.

Das Notfallsanitätergesetz wird am 1. März 2013 abschließend und unter Einbeziehung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Anhörung im Bundestag beraten. Spätestens 2014 soll es - vorausgesetzt der Bundesrat stimmt zu - in Kraft treten.

Mihaela Djuranovic