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Pressemitteilung

Anhörung zum Gute-KiTa-Gesetz: ASB fordert Nachbesserung der Finanzierung

Im Familienausschuss des Deutschen Bundestages findet heute eine öffentliche Anhörung zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz statt. Der Arbeiter-Samariter-Bund hat dazu im Vorfeld eine Stellungnahme an alle Mitglieder des Familien- und Haushaltsausschusses versandt.

Spielende Kinder in ASB-Kita

Foto: ASB/Hannibal

Darin macht der ASB deutlich, dass er grundsätzlich das Ziel des Gesetzes, die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit weiter zu entwickeln und zielgruppenspezifisch Eltern mit niedrigen Einkommen von Gebühren zu entlasten, begrüßt. Ulrich Bauch, Bundesgeschäftsführer des ASB, stellt aber auch klar: „Um das Ziel des Gesetzes zu erreichen, wird eine dauerhafte, stetig wachsende und zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Bund benötigt. Das haben wir in unserer Stellungnahme deutlich zum Ausdruck gebracht.“ Laut Bauch sei es aufgrund des gewählten Finanzierungswegs, der zeitlichen Befristung und der geringen Verbindlichkeit fraglich, ob das Ziel des Gesetzes erreicht werde und bestehende Unterschiede zwischen den Ländern abgebaut würden.

Weiterhin befürchtet der ASB, dass eine gleichrangige Finanzierung von allgemeiner Beitragsfreiheit und Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität nicht funktionieren werde. „Kinder und Fachkräfte brauchen dringend Verbesserungen bei zentralen strukturellen Rahmenbedingungen wie z.B. dem Fachkraft-Kind-Schlüssel oder den Zeitressourcen für Leitungsaufgaben, und zwar bundesweit“, erklärt Bauch. „Wir hoffen, dass durch die heutige Anhörung der wesentliche Nachbesserungsbedarf an diesem Gesetz deutlich wird und entsprechende Anpassungen auf den Weg gebracht werden.“