Gute-KiTa-Gesetz: Weiterentwicklung dringend erforderlich
Der Deutsche Bundestag berät heute abschließend über das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz. Der Bund will in den kommenden vier Jahren 5,5 Milliarden Euro investieren, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern und Eltern von Beiträgen zu entlasten. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hält es jedoch aufgrund der zeitlichen Befristung der Bundesmittel und der geringen Verbindlichkeit für fraglich, dass so die bestehenden Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern abgebaut werden können.

„Die Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur verbessert werden, wenn es eine dauerhafte Unterstützung durch den Bund gibt“, macht
Dr. Bettina Leonhard, Abteilungsleiterin Soziale Dienste des ASB, deutlich. Hier muss in den nächsten Jahren eine stetig wachsende und zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes erreicht werden.
„Für eine verbesserte Kindertagesbetreuung müssen Qualitätsmaßnahmen und allgemeine Gebührenbefreiung getrennt voneinander angegangen werden“, betont Dr. Bettina Leonhard. „Wenn das Ziel einer generellen Beitragsfreiheit verfolgt werden soll, müssen dafür erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

Nadine Koberstein
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