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Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Nach Vertagung im Bundesrat: ASB fordert umfassende Reform

Der Bundesrat hat heute die Beratung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erneut von der Tagesordnung genommen. Damit ist die Frage, ob und wie es mit der Gesetzesreform weitergeht auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben.

Der ASB setzt sich für einheitliche Qualitätsstandards in Kindertagesstätten ein

Der ASB setzt sich für eine umfassende Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ein.

Foto: ASB / Barbara Bechtloff

Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland hatte bereits bemängelt, dass sich das im Juni vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz im Wesentlichen auf verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und auf Änderungen im Kinderschutz beschränke.

Die angestrebte Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder mit und ohne Behinderungen sei ebenso wenig realisiert worden, wie Änderungen im Pflegekinderwesen.

„Von der ursprünglich anvisierten großen Reform des Kinder- und Jugendhilferechts ist nur noch eine Schrumpf-Reform übrig geblieben", machte ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch deutlich. „Die neue Vertagung verlängert nun allerdings die Ungewissheit, wie es mit dem Gesetz weitergeht."

Bauch machte deshalb erneut deutlich: „Der richtige Schritt ist und bleibt eine umfassende Reform des SGB VIII – und dafür muss es in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf geben."