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Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Aktueller Vorsorgeratgeber ab sofort lieferbar

Ein vollständig neu konzipierter und aktualisierter Ratgeber des ASB-Bundesverbandes rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ist soeben erschienen und kann ab sofort bestellt werden.

Eine ASB-Mitarbeiterin stellt einer Familie den neuen Vorsorgeratgeber zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung vor.

Der Vorsorgeratgeber des ASB informiert über die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Foto: ASB / Markus Nowak

Natürlich denkt niemand von uns gerne daran, dass Unfälle, Krankheiten oder nachlassende geistige Fähigkeiten uns davon abhalten könnten, eigene Entscheidungen zu treffen und diese umzusetzen. Dennoch: Selbst junge, gesunde und aktive Menschen können unvorhergesehen in diese Lage geraten. Statt den Kopf in den Sand zu stecken, sollten Sie daher handeln, um Bevormundung zu vermeiden.

Nach einer jüngst veröffentlichten Umfrage des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes ist zwar die Zahl der Menschen, die angeben eine Patientenverfügung zu haben, von 26 Prozent im Jahre 2012 auf aktuell 46 Prozent gestiegen. Es besteht dennoch kein Anlass anzunehmen, die Deutschen seien in punkto Vorsorge gut aufgestellt. Wie eine Umfrage des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf unter knapp 1.000 Patienten auf elf Intensivstationen zeigte, verfügen dort gerade mal 51 Prozent der Befragten entweder über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung. Noch erschreckender: 39 Prozent ohne Dokument haben sich noch nie Gedanke über diese Thematik gemacht.

Ein genauer Blick auf das Datenmaterial der Umfrage zeigt noch weitere besorgniserregende Ergebnisse: 40 Prozent der vorliegenden Vorsorgevollmachten sowie 45 Prozent aller Patientenverfügungen waren unvollständig ausgefüllt und nur schwer oder gar nicht interpretierbar. Nur 23 Prozent der Dokumente lagen den Kliniken tatsächlich vor.

Jeder Erwachsene sollte eine vollständige Vorsorgevollmacht hinterlegt haben. Nur so ist zweifelsfrei geklärt, wer für den Patienten in Gesundheitsfragen entscheiden darf, und nur so kann vermieden werden, dass im Ernstfall ein Gericht einen fremden Betreuer ernennt. 

Sinnvoll ist eine Patientenverfügung vor allem bei chronischen Erkrankungen. Konkrete Maßnahmen müssten darin benannt werden, zum Beispiel die Dialyse bei Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz.

Der ASB-Vorsorgeratgeber wird derzeit aktualisiert und ist daher leiderr nicht vefügbar.


 

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