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Pressemitteilung

Starke-Familien-Gesetz: Erster Schritt in Richtung Kindergrundsicherung

Berlin/Köln, 21. März 2019 - Heute hat der Deutsche Bundestag abschließend das sogenannte „Starke-Familien-Gesetz“ beraten. Mit dem Gesetz werde ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen Kinderarmut geleistet – so bewertet der Arbeiter-Samariter-Bund die mit dem Gesetz verbundene Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistung für Bildung und Teilhabe. „Wir freuen uns, dass es im parlamentarischen Verfahren zu weiteren Verbesserungen gekommen ist“, erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. Dass nun noch die Anrechnungsgrenze beim Kindeseinkommens entfalle, der Betrag für gesellschaftliche Teilhabe steige und auch das Mittagsessen im Hort umsonst sei – das alles trage laut Bauch weiter zu einer Chancengleichheit unter Kindern bei.

Aus Sicht des ASB seien die Verbesserungen des Gesetzes ein erster Schritt in Richtung einer Kindergrundsicherung, für die sich der ASB seit langem einsetze. „Wir sehen weiterhin das Problem, dass die Beantragung des Kinderzuschlages und von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sehr kompliziert ist und dadurch bei vielen Kindern nicht ankommen werden. Eine einfache und unbürokratische Kindergrundsicherung könnte das Existenzminimum aller Kinder sichern.“