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Unterstützung für Eltern und Kinder

Hilfen zur Erziehung

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Hilfen zur Erziehung, wenn es in der Familie Schwierigkeiten und Probleme gibt. Der ASB bietet ein breites Spektrum an Hilfeleistungen an.

Unsere Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebote durch pädagogische und andere Fachkräfte stehen bereit, wenn Familien beispielsweise durch ökonomisch schwierige Rahmenbedingungen, steigende Anforderungen an die Erziehung oder durch einschneidende Veränderungen wie Tod oder Trennung unter Druck geraten und Unterstützung benötigen.

Eltern sollen bei der Erziehung unterstützt und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden, um die Kinder und Jugendlichen zu schützen und sie in ihrer Entwicklung zu selbständigen jungen Erwachsenen zu fördern. Hilfesuchende Eltern und andere Sorgeberechtigte können beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. Das Jugendamt klärt mit Eltern und Minderjährigen deren Bedarf, legt gemeinsam mit ihnen Art, Dauer und Umfang der Hilfe fest und wählt mit ihnen den Träger aus, der die gewünschte Hilfe anbietet. Die Letztentscheidung liegt dabei bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Man spricht hier vom sogenannten "Wunsch- und Wahlrecht".