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Zukunft gestalten: sozial, sicher, nachhaltig
Der Arbeiter-Samariter-Bund hat 15 Forderungen für die Bundestagswahl 2021 aufgestellt, die unsere Anforderungen an die nächste Bundesregierung darlegen. Als Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation mit 1,3 Mio. Mitgliedern bringen wir uns aktiv in den politischen Diskurs ein. Mit unseren Forderungen zur Pflegereform, für Menschen mit Behinderungen, für Kinder und Jugendliche und für einen wirksamen Bevölkerungsschutz möchten wir mit den politischen Parteien und deren Kandidatinnen und Kandidaten für den Deutschen Bundestag ins Gespräch kommen. Dieses Dialogangebot an die politischen Parteien stellt eine Facette der sozialen Verantwortung des Arbeiter-Samariter-Bund für eine gerechte, vielfältige und nachhaltige Gesellschaft dar.
ASB-Bundesvorsitzender Knut Fleckenstein
zur Bundestagswahl 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Was bewegt Sie dabei besonders? Welche Themen sind Ihnen ein Anliegen?
Als Arbeiter-Samariter-Bund bringen wir uns mit unseren Forderungen für eine soziale und gerechte Gesellschaft in die politische Debatte ein. Ich möchte Ihnen vier Beispiele nennen, für die sich der ASB einsetzt: Wir fordern eine grundlegende Pflegereform, die den individuellen Bedarf der Pflegebedürftigen besser abdeckt. Wir kämpfen dafür, dass Kinder bessere Chancen bekommen: mit einem Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler*innen und einer Kindergrundsicherung, die der Kinderarmut ein Ende bereitet. Und wir fordern eine Beschwerdestelle, an die sich Menschen mit Behinderungen bei Gewalt wenden können.
Die Flutkatastrophe im Juli und die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, dass wir uns besser auf Krisen, Katastrophen und Pandemien vorbereiten müssen. Beide Male hat der ASB von Anfang an mit angepackt und mitgeholfen, die enormen Herausforderungen zu bewältigen. Doch klar ist auch, dass wir den Bevölkerungsschutz in Deutschland noch leistungsfähiger machen müssen. Für Bedrohungen wie Stromausfälle oder Extremwetterlagen wie Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen müssen wir besser gewappnet sein. Der ASB kann hier auf langjährige Erfahrung und viele ehrenamtliche Kräfte im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bauen. Von der nächsten Bundesregierung fordern wir, den nötigen Ausbau der Vorsorge finanziell zu sichern und das Ehrenamt als wichtigste Stütze des Bevölkerungsschutzes attraktiver zu machen. Ein Beispiel: Dazu müssen die Ehrenamtlichen im ASB mit denen des Technischen Hilfswerks oder der Feuerwehr gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass ihr Arbeitgeber sie im Einsatzfall freistellen muss. Das wäre auch ein Signal der Anerkennung für die Ehrenamtlichen. Denn auf ihren Einsatz kommt es an, ob in Rettungshundestaffeln, in der Wasserrettung, in den Sanitätsdiensten oder im klassischen Katastrophenschutz.
Am 26. September kommt es auch auf Ihren Einsatz an.
Bitte gehen Sie zur Wahl, auch um diejenigen nicht stark werden zu lassen, die unsere Gesellschaft spalten wollen, statt immer wieder nach Konsens zu suchen.
Entscheiden Sie mit. Ihre Stimme zählt!
Knut Fleckenstein
ASB-Bundesvorsitzender
ASB-Bundesvorsitzender Knut Fleckenstein zur Bundestagswahl 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Was bewegt Sie dabei besonders? Welche Themen sind Ihnen ein Anliegen?
Als Arbeiter-Samariter-Bund bringen wir uns mit unseren Forderungen für eine soziale und gerechte Gesellschaft in die politische Debatte ein. Ich möchte Ihnen vier Beispiele nennen, für die sich der ASB einsetzt: Wir fordern eine grundlegende Pflegereform, die den individuellen Bedarf der Pflegebedürftigen besser abdeckt. Wir kämpfen dafür, dass Kinder bessere Chancen bekommen: mit einem Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler*innen und einer Kindergrundsicherung, die der Kinderarmut ein Ende bereitet. Und wir fordern eine Beschwerdestelle, an die sich Menschen mit Behinderungen bei Gewalt wenden können.
Die Flutkatastrophe im Juli und die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, dass wir uns besser auf Krisen, Katastrophen und Pandemien vorbereiten müssen. Beide Male hat der ASB von Anfang an mit angepackt und mitgeholfen, die enormen Herausforderungen zu bewältigen. Doch klar ist auch, dass wir den Bevölkerungsschutz in Deutschland noch leistungsfähiger machen müssen. Für Bedrohungen wie Stromausfälle oder Extremwetterlagen wie Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen müssen wir besser gewappnet sein. Der ASB kann hier auf langjährige Erfahrung und viele ehrenamtliche Kräfte im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bauen. Von der nächsten Bundesregierung fordern wir, den nötigen Ausbau der Vorsorge finanziell zu sichern und das Ehrenamt als wichtigste Stütze des Bevölkerungsschutzes attraktiver zu machen. Ein Beispiel: Dazu müssen die Ehrenamtlichen im ASB mit denen des Technischen Hilfswerks oder der Feuerwehr gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass ihr Arbeitgeber sie im Einsatzfall freistellen muss. Das wäre auch ein Signal der Anerkennung für die Ehrenamtlichen. Denn auf ihren Einsatz kommt es an, ob in Rettungshundestaffeln, in der Wasserrettung, in den Sanitätsdiensten oder im klassischen Katastrophenschutz.
Am 26. September kommt es auch auf Ihren Einsatz an.
Bitte gehen Sie zur Wahl, auch um diejenigen nicht stark werden zu lassen, die unsere Gesellschaft spalten wollen, statt immer wieder nach Konsens zu suchen.
Entscheiden Sie mit. Ihre Stimme zählt!
Knut Fleckenstein
ASB-Bundesvorsitzender
Die Forderungen des ASB zur Bundestagswahl 2021
Übersicht über alle Forderungen im Detail
Lehren aus Corona
Der ASB fordert angesichts möglich erscheinender weiterer Pandemien, Konsequenzen aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie zu ziehen und folgende Maßnahmen zu treffen:
- die Gesundheitsämter personell zu stärken, ihre digitale Anbindung und Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Gesundheitsämter bei gleichen Inzidenzen und Bedingungen auch nach bundeseinheitlich gleichen Maßstäben handeln.
- europäische Produktionsstandorte für Medikamente und Schutzausrüstung sicherzustellen, damit die in der Pandemie sichtbar gewordene Brüchigkeit von Lieferketten in diesem existenziellen Bereich nicht erneut zur Gefahr wird.
Pflegepolitische Forderungen
Der ASB macht sich als bundesweit tätiger Träger von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen sowie als mitgliederstarke Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation für eine umfassende Pflegereform stark. Die am 11.06.2021 vom Bundestag verabschiedete sog. Pflegereform beinhaltet nach Ansicht des ASB nur punktuelle Verbesserungen. Die Forderung nach einer umfassenden Pflegereform bleibt aufgrund der ungelösten Probleme in der Pflege weiterhin dringlich.
Angehörigenpflege stärken
Ambulant versorgte Pflegebedürftige stehen zunehmend vor Versorgungsproblemen: Aufgrund der ständig steigenden Nachfrage nach häuslicher Pflege können nicht alle Pflegebedürftigen durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Darüber hinaus sind die gedeckelten ambulanten Sachleistungsbeträge seit langem nicht mehr bedarfsdeckend. In der Folge steigt der Unterstützungsbedarf auf Seiten der Angehörigen.
Aus diesem Grunde ist die Pflegeberatung innerhalb der bestehenden Pflegeinfrastruktur auszubauen, anzuerkennen und zu finanzieren. Um dem Wunsch der meisten Menschen, die auch im Alter zu Hause leben und versorgt werden wollen, nach zu-kommen, hat der Arbeiter-Samariter-Bund ein Modellprojekt aufgesetzt. Ausgebildete Case-Manager*innen bieten innerhalb der bestehenden Pflegeinfrastruktur unter dem Motto: „Im Quartier – gut beraten – stark vernetzt“ pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen Unterstützung bei der Organisation passgenauer Hilfen für Alltag und Pflege. Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenlos und trägerneutral, bedarf aber einer dauerhaften Regelfinanzierung nach § 7a SGB XI.
Eigenanteile in der stationären Pflege deckeln
Auch mit der vom Bundestag verabschiedeten, nach Verweildauer gestaffelten Begrenzung der Eigenanteile bleibt für alle Pflegebedürftigen, die unter einem Jahr stationär versorgt werden, die volle und künftig weiter steigende Kostenbelastung. Der ASB fordert daher weiterhin, einen zeitlich und der Höhe nach gedeckelten Eigenanteil in der Pflege einzuführen, um die hohe finanzielle Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner in den stationären Einrichtungen zu beenden. Ein verbesserter Personalschlüssel, die Kosten der Pflegeausbildung sowie die dringend notwendige bessere Entlohnung der Mitarbeitenden dürfen nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen.
Strukturreform in der Pflege einleiten
Um neue Versorgungsformen etablieren und einheitliche Kostenbeteiligungen vorsehen zu können, aber auch um den individuellen Pflegebedarf des einzelnen Pflegebedürftigen besser abbilden zu können, fordert der ASB eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung, die sich an den Vorschlägen der Initiative ProPflegereform orientiert. Wichtige Elemente dieses Konzepts sind:
- Unabhängig, ob pflegebedürftige Menschen zu Hause oder in einer Einrichtung leben, zahlt die Pflegeversicherung die Grundpflege und Betreuung, die Krankenkasse die Behandlungspflege. Damit wird die starre Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufgehoben und eine sektorenfreie Versorgung mit bedarfsgerechten Pflegesettings möglich.
- Pflegebedürftige erhalten ein bedarfsdeckendes Pflegebudget und Unterstützung durch ein verpflichtendes Case-Management.
- Die Angehörigenarbeit wird mit einem Pflegegeld 2.0 gestärkt.
- Pflegebedürftige zahlen lediglich einen festgelegten Eigenanteil.
Ambulante Pflege wirksam stärken
Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wird zu Hause gepflegt. Daher ist es wichtig, durch eine Reform gerade auch die ambulante Pflege zu stärken. Bei den am 11. Juni vom Bundestag verabschiedeten Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung blieb die ambulante Pflege außen vor. Der ASB fordert daher von der zukünftigen Bundesregierung,
- die Leistungsbeträge in der ambulanten Pflege in einem ersten Schritt entscheidend anzuheben. In einem weiteren Schritt ist auch im ambulanten Bereich eine Deckelung der privat zu leistenden Eigenanteile an den Pflegekosten vorzusehen. Dafür ist die oben genannte Strukturreform in der Pflege einzuleiten. Ziel der Umstellung ist eine kosten- und leistungsmäßige Gleichbehandlung des ambulanten mit dem stationären Bereich.
- umgehend klare Vorgaben für die Verhandlungen mit den Kassen zu schaffen, damit die Pflegedienste die ihnen gesetzlich zugesicherte Refinanzierung der tariflichen Bezahlung ihrer Mitarbeitenden erhalten.
- die Tagespflege als wichtiges Element der gesellschaftlichen Teilhabe u.a. durch höhere Leistungsbeträge zu stärken.
- die lebensweltnahe Beratung von Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehöriger durch den Ausbau eines Case-Managements innerhalb der bestehenden Pflegeinfrastruktur vorzusehen.
Alle Forderungen des ASB hinsichtlich einer Pflegereform finden Sie auf unserer Kampagnenseite hier.
Behindertenpolitische Forderungen
Pflegeleistungen auch für Menschen mit Behinderungen in voller Höhe
Der ASB fordert die Streichung des § 43a SGB XI.
Nach dieser Vorschrift erhalten pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen der Pflegegrade 2 bis 5 in einer vollstationären Einrichtung und diesen gleichgestellten Räumlichkeiten neben den Leistungen der Eingliederungshilfe zur Abgeltung des Anspruchs auf Leistungen von der Pflegekasse lediglich einen Pauschalbetrag in Höhe von 266 Euro.
Diese Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen muss beseitigt werden, da die Kürzung des Anspruchs verfassungsrechtlich bedenklich ist und nicht nachzuvollziehen ist, aus welchem Grund Menschen mit Behinderungen, die in vollstationären Einrichtungen bzw. diesen gleichgestellten Räumlichkeiten untergebracht sind, im Gegensatz zu Menschen, die ambulant wohnen, neben den Teilhabeleistungen keinen Anspruch auf Pflegeleistungen in vollem Umfang haben.
Schaffung einer Ombudsstelle bei Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderungen
Der ASB fordert die Einrichtung einer unabhängigen Bundesbeschwerdestelle für Gewaltvorkommnisse.
Leistungserbringer sollen künftig geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen treffen. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von auf die Einrichtungen oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepten. Teil eines Gewaltschutzkonzepts sollte eine externe unabhängige Beschwerdestelle sein. Da Rehabilitationsträger und Integrationsämter die Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrags überwachen sollen, können sie nicht selbst Ansprechpartner bei Gewaltfällen sein, weshalb die Schaffung einer bundesweit zuständigen, unabhängigen Beschwerdestelle notwendig ist.
Kinder- und jugendpolitische Forderungen
Einführung einer Kindergrundsicherung
Der ASB fordert die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung, die allen Kindern das soziokulturelle Existenzminimum als unbürokratische Leistung garantiert, um so Kinderarmut und dem damit verbundenen Ausschluss von Teilhabe- und Entwicklungschancen zu begegnen. Hierfür setzt sich der ASB auch als Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG ein. Die Höhe der Kindergrundsicherung muss sich daran orientieren, was Kinder tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen.
Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz
Der ASB fordert gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, um die besondere Bedeutung von Kindern und ihren Rechten deutlich zu machen und eine vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen.
Bei der Formulierung der Kinderrechte ist sicherzustellen, dass die kindliche Rechtsposition deutlich gestärkt und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen wesentlich beteiligt werden. Der ASB sieht dies als wichtige Voraussetzung dafür, dass kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Lebensbedingungen für alle Kinder geschaffen werden können.
Forderungen für einen wirksamen Bevölkerungsschutz
Gleichstellung von Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz
Das Ehrenamt ist die tragende Säule des Bevölkerungsschutzes in Deutschland. Neben dem klassischen Katastrophenschutz engagieren sich viele Tausend Menschen im Bereich des Rettungshundewesens, der Wasserrettung, der Psychosozialen Notfallversorgung, der Sanitätsdienste etc. Dabei darf es keine Rolle spielen, für welche anerkannte Organisation die Ehrenamtlichen diese großartigen Leistungen erbringen. Dies betrifft die Freistellung durch Arbeitgeber ebenso wie die Anerkennung dieser Leistungen als „Dankeschön“.
Der ASB fordert die Gleichstellung von Ehrenamtlichen im ASB mit denen des THW oder der Feuerwehren im Einsatzfall.
Ausbau von Vorsorgestrukturen zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland
Weltweit ist eine Zunahme von Krisen und Katastrophen zu verzeichnen. Deutschland macht da keine Ausnahme. Um zukünftig auf solche Lagen besser vorbereitet zu sein, braucht es einen modernen, resilienten und leistungsfähigen Zivil- und Bevölkerungsschutz in Deutschland. Dabei geht es konkret um Vorbereitungen zur Bewältigung von Krisensituationen aller Art, etwa durch den Klimawandel verstärkte Extremwetterlagen, landesweite Stromausfälle, Pandemien oder die Bedrohung durch Terrorismus.
Deutschland muss auf die Bewältigung solcher und anderer Krisensituationen vorbereitet sein. Daher ist der Ausbau von ausreichenden Vorsorgestrukturen dringend geboten. Neben den materiellen Ressourcen, die vorgehalten werden müssen, dürfen die personellen Ressourcen in Form von Ehrenamt nicht vernachlässigt werden. Das Ehrenamt als wichtigste Stütze des Bevölkerungsschutzes muss attraktiver gestaltet werden, um Menschen langfristig in den Strukturen zu binden. Gleichzeitig sind neue Helferpotenziale zu erschließen.
Erste Schritte zur Stärkung des Selbstschutzes in der Bevölkerung in Deutschland wurden mit dem 2019 aufgestellten „Rahmenkonzept Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten“ gegangen, das bis 2024 von den fünf anerkannten Hilfsorganisationen umgesetzt wird.
Ebenfalls wurde mit dem „Labor Betreuung 5.000“ ein Konzept für eine Betreuungsreserve des Bundes geschaffen, das das Risikobewusstsein der Bundesregierung unterstreicht. Jedes der im Rahmen dieses Projektes geplanten „Mobilen Betreuungsmodule 5.000“ soll zum autarken, orts- unabhängigen Betrieb befähigt sein. Bisher wird das erste Modul umgesetzt, das zweite ist hälftig im Bundeshaushalt verabschiedet. Es muss aber das ausdrückliche Ziel sein, den Ausbau der Betreuungsreserve auf eine Kapazität von 50.000 Plätzen sicherzustellen.
Nur die konsequente Weiterverfolgung des Ausbaus von derartigen Vorsorgestrukturen kann mittelfristig einen funktionalen und effizienten Bevölkerungsschutz in Deutschland sichern.
Unverzichtbarer Teil dieser Versorgungsstrukturen sind alle fünf anerkannten Hilfsorganisation, die gleichermaßen mit ihren Fähigkeiten sowie der Mobilisierung und Bindung freiwilligen Engagements unentbehrlich für die Bewältigung von Katastrophen- und Großschadenslagen sind.
Anerkennung des Rettungsdienstes als medizinische Versorgungsleistung und Aufnahme als eigenständigen Leistungsbereich in SGB V
Der Rettungsdienst, der die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport umfasst, hat sich in Deutschland als eigenständiger medizinischer Leistungsbereich entwickelt. Er ist als Zuständigkeit der Länder in den 16 Bundesländern in eigenständigen Rettungsdienstgesetzen geregelt, die von einem einheitlichen Begriff „Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport)“ ausgehen.
Auf Bundesebene ist der Rettungsdienst im SGB V bisher lediglich als Bestandteil der „Fahrkosten“ (§ 60) bzw. der „Versorgung mit Krankentransportleistungen“ (§ 133) abgebildet. Dabei wird ignoriert, dass eine qualifizierte Versorgung von Notfallpatient*innen und der qualifizierte Krankentransport weit mehr beinhalten als die bloße Beförderungsleistung.
Die Krankenkassen erkennen als ihre Rechtsgrundlage lediglich das SGB V an. Diese Diskrepanz führt regelmäßig zu Schiedsstellen- und Gerichtsverfahren. Deshalb ist es dringend notwendig, das Landesrecht mit dem Bundesrecht (SGB V) gesetzlich zu verbinden.
Die Verknüpfung der Kostenübernahmen an einen Transport begünstigt Fehlanreize bei der Vergütung. Mit der Anerkennung des Rettungsdienstes als medizinische Versorgungsleistung und der entsprechenden Aufnahme als eigenständigen Leistungsbereich in das SGB V wird die Abrechnung des Rettungsdienstes als eigenes Leistungssegment ermöglicht. Dieses führt zur Abschaffung von Fehlanreizen und schafft deutlich mehr Transparenz.
Parteiencheck 2021 - Der ASB fragt - Parteien antworten
Wir haben die Parteien zu den Bereichen Pflege, Bevölkerungsschutz sowie Kinder- und Jugendpolitik befragt. Die Antworten sehen Sie in den Klappmenüs.
Die Antworten der Parteien sind in alphabetischer Reihenfolge sortiert.
Was sieht Ihr Wahlprogramm für eine umfassende und nachhaltige Pflegereform vor?
Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
Mit einer doppelten Pflegegarantie wollen wir GRÜNE die Eigenanteile schnell senken und dauerhaft deckeln. So garantieren wir, dass die selbst aufzubringenden Kosten verlässlich planbar werden. Die Pflegeversicherung soll alle darüber hinausgehenden Kosten für eine bedarfsgerechte (ambulante wie stationäre) Pflege tragen. Mit einer solidarischen Pflege-Bürger*innenversicherung wollen wir dafür sorgen, dass sich alle mit einkommensabhängigen Beiträgen an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
CDU und CSU wollen die Rahmenbedingungen in der Pflege weiter verbessern, indem wir diese als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen. Sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für das Pflegefachpersonal und pflegende Angehörige werden wir bessere Möglichkeiten für gut organisierte, leistungsfähige, berechenbare, zuverlässige und bedarfsgerechte Angebotsstrukturen schaffen. Die von der Union eingeführte Pflegeversicherung hat sich bewährt und wird auch in Zukunft von uns stetig weiterentwickelt, um einen verlässlichen Beitrag zur Absicherung des Pflegerisikos und eine hohe Betreuungs- und Pflegequalität zu gewährleisten. Private und betriebliche Pflegezusatzversicherungen sorgen dafür, dass Menschen das Pflegerisiko im Alter zusätzlich wirksam absichern können. Um mit Blick auf den demografischen Wandel künftig unverhältnismäßig steigenden Beiträgen in der Pflegeversicherung entgegenzuwirken, wollen wir den Pflegevorsorgefonds bis 2050 verlängern. Familiäre Pflege muss eine noch gezieltere und flexiblere Unterstützung erfahren. Deshalb werden wir die bisherigen Leistungen für Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Betreuungsleistungen zu einem Budget zusammenfassen.
Die Linke
Die private Pflegeversicherung muss in die gesetzliche überführt werden. Auch Beamt*innen, Abgeordnete und Selbst-ständige müssen entsprechend ihren Einkommen in die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung einzahlen: auch auf Einkommen aus Kapitaleinnahmen und ohne eine Beitragsbemessungsgrenze, die Millionär*innen schont. Damit schaffen wir die finanzielle Grundlage für die Solidarische Pflegevollversicherung. Unsere Solidarische Pflegevollversicherung deckt alle pflegerischen Leistungen ab. Keine Pflegeleistung darf aus Kostengründen verweigert werden. Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien müssen keinen Eigenanteil zahlen. Bis zur Einführung einer Pflegevollversicherung müssen die Eigenanteile sofort deutlich gesenkt und gedeckelt werden. Darüber hinaus kann und darf menschenwürdige Pflege nicht auf Profit ausgerichtet sein. Der gesetzlich verankerte Anspruch auf Gewinn, der sogenannter Risikozuschlag, muss ersatzlos gestrichen werden. Pflegeeinrichtungen müssen gemeinnützig arbeiten. Und wir wollen für alle Beschäftigten sechs Wochen Freistellung bei vollem arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls. Auch bei längerer Übernahme häuslicher Pflege müssen Pflege und Beruf vereinbart und Armut verhindert werden können. Gemeinsam mit den Interessenvertretungen pflegender Angehöriger, Sozialverbänden und Gewerkschaften entwickelt DIE LINKE ein Konzept für eine Freistellung berufstätiger pflegender Angehöriger mit Lohnersatz. Die Schwellenwerte im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz wollen wir abschaffen.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung der Pflege ein. An der Pflegeversicherung als Teilleistung ist festzuhalten und sie ist zudem durch Kapitaldeckungselemente zu ergänzen. Wie auch bei der Rente wollen wir ein Drei-Säulen-Modell für die Pflege einführen – bestehend aus der sozialen Pflegeversicherung sowie aus privater und betrieblicher Vorsorge. Insbesondere der Ausbau von betrieblichen Modellen zur Pflegezusatzvorsorge ist zu unterstützen.
Wir fordern zudem die Einführung des Liberalen Pflegebudgets. Jede Person soll selbst entscheiden können, welche Hilfe und Leistungen bei der Gestaltung des Alltags am besten sind. Dazu wollen wir alle Leistungsansprüche der jeweiligen Pflegegrade in ein monatliches Pflegebudget überführen, über das unbürokratisch und transparent verfügt werden kann. Wichtig ist uns dabei, die Pflegeberatung, vor allem im eigenen Zuhause, auszubauen und zu stärken. Das Antragsverfahren für Hilfsmittel soll dauerhaft vereinfacht und die Liste der Hilfsmittel um digitale Hilfen sowie Anwendungen erweitert werden. Des Weiteren fordern wir den Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen. Denn pflegende Angehörige sind eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung in unserem Land. Sie benötigen dringend mehr Unterstützung und niedrigschwellige Beratungsangebote.
Darüber hinaus treten wir für einen umfassenden Bürokratieabbau, bessere Arbeitsbedingungen und eine bedarfsgerechte Personalbemessung sowie die Nutzung digitaler Potentiale im Pflegebereich ein, sodass wieder mehr Zeit für Zuwendung bleibt. Zudem fordern wir mehr digitale Inhalte, eine Stärkung der pflegerischen Kompetenzen und eine leistungsgerechte Durchlässigkeit in Pflegeberufen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Eine umfassende Pflegereform ist notwendig. Für die nächste Legislaturperiode sieht unser Wahlprogramm folgende Maßnahmen vor: Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte (Bezahlung nach Tarif und bedarfsgerechte Personalbemessung, Einführung einer sektorenübergreifenden pflegerischen Versorgung inkl. ihrer Planung), Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung, die alle Pflegekosten trägt (kein Eigenanteil für Pflegekosten) sowie Stärkung der häuslichen Pflege (Verbesserungen im Bereich Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Familienpflegezeit mit Familienpflegegeld als Lohnersatz für die pflegenden Angehörigen).
Wie werden Sie den Bevölkerungsschutz mit Blick auf die gegenwärtigen Erfahrungen und unter Einbindung aller Hilfsorganisationen ausbauen, verbessern und aufwerten?
Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
Die Pandemie hat gezeigt, dass der Bevölkerungsschutz insgesamt gestärkt werden muss. Wir GRÜNE wollen dabei einen Schwerpunkt auf den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz legen. Hierzu gehört, dass wir Reserven an Medizinprodukten schaffen. Außerdem unterstützen wir den Ausbau von Versorgungs- und Unterbringungskapazitäten der Hilfsorganisationen. Wir wollen, dass der Bund mehr Verantwortung im Katastrophenschutz übernimmt und die Rolle des BBK stärken. Das ehrenamtliche Engagement wollen wir fördern.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
Wir wollen zwischen Bund und Ländern einen modernen Bevölkerungsschutz etablieren. Für eine engere Vernetzung und Verzahnung aller Akteure im Bevölkerungsschutz in Bund, Ländern, Kommunen und Hilfsorganisationen wollen wir nach dem Vorbild der Abwehrzentren des Bundes und der Länder im Bereich der Inneren Sicherheit eine gemeinsame Plattform bilden. Wir wollen das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) weiter ausbauen, sodass der Bevölkerungsschutz stärker als bisher in einem integrativen Netzwerk aller Akteure zusammenwirken kann. Gerade bei biologischen Gefahren wie Pandemien oder Bioterrorismus ist das enge Zusammenwirken von Innen- und Gesundheitsbehörden besonders wichtig. Deshalb wollen wir das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und das Robert Koch-Institut in ihrer Zusammenarbeit sowie in ihrer jeweiligen Koordinierungsfunktion rechtlich, personell und technisch stärken. Dies gilt sowohl für die Risikoanalyse, die Pandemieplanung als auch die Koordinierung der Lagebewältigung.
DIE LINKE
Der Katastrophenschutz muss für Notlagen besser ausgestattet werden. Die Bundeswehr darf nicht als planmäßige Kompensation für den Katastrophenschutz herangezogen werden. Stattdessen muss für extreme Notsituationen das Technische Hilfswerk (THW) besser ausgestattet werden. Pandemie- und Katastrophenschutzpläne müssen fortgeschrieben und auf kommunaler Ebene durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst regelmäßig auf ihre Funktionalität überprüft werden. Für einen modernen und den aktuellen Anforderungen gewachsenen Bevölkerungsschutz ist es unerlässlich, die notwendige Infrastruktur intakt vorzuhalten und geschultes Personal zu haben. Es hat sich gezeigt, dass der jahrzehntelange Sparkurs in den öffentlichen Haushalten im Ernstfall Menschenleben fordert. Deswegen muss endlich wieder eine ausreichende Finanzierung öffentlicher Aufgaben über eine gerechte Besteuerung von großen Vermögen, Unternehmensgewinnen und hohen Einkommen erfolgen. Das ist die Voraussetzung um eine funktionierende Infrastruktur auch im Bevölkerungsschutz zu unterhalten. Gleichzeitig wollen wir die ehrenamtlichen Hilfsorganisationen als zentrale Säule stärker fördern und die Anerkennung von freiwilligem Engagement verbessern. Wir wollen zusammen mit den Ländern und Kommunen einen bundesweit einheitlichen Freiwilligenpass schaffen, der Vergünstigungen und kostenlose Nutzung von Freizeit-, Kultur-, und Bildungseinrichtungen ermöglicht. Freiwilliges Engagement muss in der politischen Debatte einen höheren Stellenwert erhalten. Daher setzen wir uns für einen Hauptausschuss zum bürgerschaftlichen Engagement im Deutschen Bundestag ein.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Als Freie Demokraten setzen wir uns auf allen politischen Ebenen für einen leistungsfähigen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Deutschland ein. Die Corona-Pandemie und insbesondere die Hochwasserkatastrophe im Juli dieses Jahres machen erneut sehr deutlich, dass es im Krisenfall auf schnelles und effizientes Handeln aller beteiligten Organisationen ankommt. Wir halten daher eine ergebnisoffene Prüfung für notwendig, inwieweit grundsätzlicher Reformbedarf hinsichtlich der Kompetenzzuordnung von Bund und Ländern im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes besteht und ob es beispielsweise einer Neudefinition des Zivilschutzes bedarf.
Dir Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat hierzu bereits einige Vorschläge gemacht (s. Beschluss „10 Punkte für ein sicheres und nachhaltiges Klima(folgen)Management“ vom 22. Juli 2021). Eine Forderung ist beispielsweise, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu einer Zentralstelle im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz bei besonders schweren Unglücksfällen, länderübergreifenden und erheblichen Katastrophen aufzuwerten. Zudem muss endlich das technisch niedrigschwellige Cell Broadcasting Grundlage eines bundesdeutschen Warnsystems werden. Des Weiteren soll ein sogenanntes Cyber Hilfswerk in Anlehnung an das THW im Katastrophenfall auch zur Aufrechterhaltung bzw. schnelleren Wiederinstandsetzung von Konnektivität beitragen.
Das Engagement der Hilfsorganisationen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ist unverzichtbar und wäre ohne ihre vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer unmöglich. Deshalb wollen wir Freie Demokraten schnellstmöglich bundesweit einheitliche und unbürokratische Regelungen bei der Helferfreistellung erreichen. Hierzu hat die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag bereits 2019 einen Antrag eingebracht (s. BT-Drs. 19/8541) und gefordert, dass ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Entgeltfortzahlung auch unterhalb der Schwelle der Katastrophe oder des Massenanfalls von Verletzten besteht.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Wir wollen neue regionale Versorgungsstrukturen aufbauen und eine engere Vernetzung zwischen dem Katastrophenschutz und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst sicherstellen. Die Besonderheit der neuen Strukturen liegt darin, dass der öffentliche Gesundheitsdienst auch ein Teil der integrierten Teams in den Einrichtungen der medizinischen Basis-, Notfall- und Spezialversorgung sein soll. Damit wird eine neue engmaschige Struktur aufgebaut, die eine gemeinsame ganzheitliche regionale, überregionale und bundesweite Planung sowie regelgemäße Übungen im Katastrophenschutz unter der Einbeziehung der neuen medizinischen Versorgungsstruktur und der zivilgesellschaftlichen Hilfsorganisationen ermöglicht.
Was ist Ihr Ansatz, um Kinderarmut zu bekämpfen?
Bündnis 90/ Die Grünen (Grüne)
Neben hervorragender Infrastruktur werden wir GRÜNE Familien mit einer einfachen und gerechten Kinder- und Familienförderung stärken: der Kindergrundsicherung. Sie fasst Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in eine neue eigenständige Leistung zusammen. Jedes Kind bekommt einen festen Garantie-Betrag, Kinder in Familien mit geringen oder gar keinem Einkommen bekommen zusätzlich noch einen GarantiePlus-Betrag.
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU)
Für die finanzielle Absicherung von Kindern ist die finanzielle Lage der gesamten Familie entscheidend. Um allen Kindern gute Chancen zu bieten, müssen wir die Familie als Ganzes im Blick behalten und die Leistungen zielgenau, bedarfsgerecht und transparent ausrichten.
In dieser Legislaturperiode haben wir daher ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut auf den Weg gebracht. Zu nennen sind vor allem das Familienstärkungsgesetz, der Ausbau des Unterhaltsvorschusses, die Anhebung des Kinderzuschlags auf bis zu 205 Euro, die Aufstockung des Schulstarterpakets auf 150 Euro, der Wegfall der Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für die Schulbeförderung sowie die Ausweitung der Nachhilfefinanzierung. Das Kindergeld wurde um insgesamt 25 Euro je Kind erhöht.
Der beste Schutz gegen Kinderarmut ist aber nach wie vor ein regelmäßiges und gutes Arbeitseinkommen der Eltern. Daher setzen sich CDU und CSU für gute Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung und dem Gute-KiTa-Gesetz haben wir auch in dieser Legislaturperiode schon wichtige Schritte getan.
Die LINKE
Kinderarmut ist immer Einkommensarmut der Eltern. Deswegen wollen wir Einkommensarmut durch einen Mindestlohn von 13 Euro und die Stärkung von Tarifverträgen bekämpfen. Hartz-4 wollen wir durch eine sanktionsfreie individuelle Mindestsicherung von derzeit 1.200 Euro pro Monat ersetzen. Für Kinder fordern wir eine eigenständige Kindergrundsicherung. Die Höhe beginnt bei 630 Euro für die ärmsten Kinder und wird je nach Einkommenssituation der Eltern bis auf 328 Euro abgeschmolzen. Mit der Kindergrundsicherung ersetzen wir die bestehenden bürokratischen, restriktiven und intransparenten sozialen Sicherungssysteme für Kinder einkommensarmer Familien. Die Kindergrundsicherung ist eine Leistung ausschließlich für das Kind und wird weder beim Bezug von Sozialleistungen noch innerhalb des Steuerrechts als Einkommen der Eltern oder anderer Haushaltsangehöriger angerechnet. Zusätzlich zur Unterstützung mit Geld brauchen wir mehr wohnortnahe öffentliche Angebote für Kinder und Jugendliche, die niedrigschwellig und möglichst gebührenfrei zugänglich sind, um allen Kindern Türen zu öffnen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das betrifft Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Musikschulen, Bibliotheken, kostenfreies, gesundes Mittagessen in Kitas und Schulen, kostenfreie Schülertickets im Nahverkehr etc.
Freie Demokratische Partei (FDP)
Wir Freie Demokraten wollen ein Kinderchancengeld einführen, das die kindesbezogenen Familienleistungen bündelt, vernetzt und vereinfacht. Es besteht aus einem Grundbetrag, einem Flexibetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt, und einem nichtmateriellen Chancenpaket. Um die Angebote des Kinderchancengelds effektiv zu nutzen, erhalten Kinder und Jugendliche einen unbürokratischen, direkten und digitalen Zugang über ein Onlineportal. Es liefert einen schnellen individuellen Überblick über die aktuellen Bildungs- und Förderangebote in der Region. Es ermöglicht auch die Kommunikation mit den Leistungserbringern. Damit wollen wir abschreckende Bürokratie überwinden und die Chancen der Digitalisierung für Kinder und Jugendliche nutzen.
Wir wollen außerdem Familien und Alleinerziehende entlasten Dazu wollen wir den Kinder- und Auszubildendenfreibetrag sowie den Freibetrag für Alleinerziehende anheben.
Auch wollen wir bessere Hinzuverdienstregeln beim Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehungsweise beim angestrebten Liberalen Bürgergeld. Die aktuellen Regeln sind demotivierend und sie belohnen kaum, die Grundsicherung durch eigene Arbeit Schritt für Schritt zu verlassen. Bessere Hinzuverdienstregeln ermöglichen aber genau das: Sie bilden eine trittfeste Leiter, die aus Hartz IV herausführt. Das Einkommen von Jugendlichen aus Familien, die ALG II beziehen, soll bis zur Höhe eines Minijobs gar nicht angerechnet werden. Junge Erwachsene sollen künftig nicht mehr für Forderungen des Staates haften, welche auf ein Verschulden der Eltern - wie beispielsweise das verspätete Anzeigen einer Erwerbstätigkeit der Eltern - beruhen.
Wir wollen in ganz Deutschland Talentschulen mit modernster Pädagogik und bester Ausstattung aufbauen – insbesondere in kinderreichen Stadtteilen und in Regionen mit großen sozialen Herausforderungen. Dabei orientieren wir uns am erfolgreichen Konzept der Talentschulen in Nordrhein-Westfalen. Nicht zuletzt setzen wir uns dafür ein, Initiativen in Form von Aufstiegspatenschaften einzubinden, um Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Elternhäusern zu helfen, den eigenen Weg zu beruflichen Bildungsabschlüssen oder an die Hochschule zu gehen. Durch die Beratung und Unterstützung für die eigenen Lebens- auf Aufstiegspläne kann vor allem Jugendlichen aus nichtakademischen Elternhäusern der Weg an die Hochschule geebnet werden.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Der beste Schutz gegen die Kinderarmut sind gute Löhne der Eltern. Dafür werden wir uns mit einem Mindestlohn von 12 Euro, der Stärkung der Tarifbindung und mit bezahlbarem Wohnraum einsetzen. Da wo die Prävention nicht ausreicht, werden wir dafür sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft die gleichen Chancen haben, das Bestmögliche aus ihrem Leben zu machen. Wir haben deshalb das Modell einer Kindergrundsicherung bestehend aus Infrastrukturausbau (gebührenfreie Ausbildung und ÖPNV) und einem neuen, existenzsichernden Kindergeld entwickelt. Das neue Kindergeld wird nach dem Einkommen der Familie gestaffelt – je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher das Kindergeld. Damit machen wir das Leben der Familien leichter, die es besonders schwer haben.
Mein Einsatz für Dich!
Für eine Gleichstellung von Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz
Das Ehrenamt ist die tragende Säule des Bevölkerungsschutzes in Deutschland und so vielfältig wie die Bereiche, in denen Ehrenamtliche tätig sind. Bundesweit engagieren sich Tausende von Menschen u.a. im Sanitätsdienst, in der Wasserrettung, der psychosozialen Notfallversorgung oder in Rettungshundeteams. So unterschiedlich die Einsatzbereiche sind, genauso unterschiedlich ist die Motivation der Menschen dahinter.
Wir haben ehrenamtlich Engagierte gefragt, was sie antreibt, sich regelmäßig in ihrer Freizeit für andere einzusetzen und im Ernstfall auch unter Einsatz ihres Lebens aktiv zu werden.
Die großartigen Leistungen, die ehrenamtlich engagierte Menschen in verschiedenen Bereichen erbringen, müssen in Zukunft unabhängig von der Organisation gleich behandelt werden. Dies betrifft die Freistellung durch Arbeitgeber ebenso wie die Anerkennung dieser Leistungen als „Dankeschön“. Der ASB fordert daher die Gleichstellung von Ehrenamtlichen im ASB mit denen des THW oder der Feuerwehren im Einsatzfall.
Online-Diskussionsveranstaltung: Die Katastrophe als neue Normalität. Was sich ändern muss, damit Deutschland krisenfester wird
Die Hochwasserkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz hat die Frage aufgeworfen, ob wir in Deutschland auf Krisen und Katastrophen gut genug vorbereitet sind: Reichen die bisherige Vorsorge, die Strukturen und die materiellen und personellen Ressourcen aus, damit alle Beteiligten im Einsatzfall schnell und gezielt Hilfe leisten können? Der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein und Edith Wallmeier, Geschäftsführerin Einsatzdienste und Bildung, diskutierten am Montag, den 30. August, um 19 Uhr mit Bundestagsabgeordneten und BBK-Präsident Armin Schuster über die Forderungen des ASB zum Ausbau des Bevölkerungsschutzes.
An der Diskussion nahmen teil:
• Armin Schuster, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
• Dr. Janosch Dahmen, MdB Bündnis 90/Die Grünen
• Andrea Lindholz, MdB CSU
• Dr. André Hahn, MdB Die Linke
• Sandra Bubendorfer-Licht, MdB FDP
• Sebastian Hartmann, MdB SPD
• Knut Fleckenstein, ASB-Bundesvorsitzender
• Dr. Georg Scholz, Mitglied des Bundesvorstands und Bundesarzt des ASB
• Edith Wallmeier, ASB-Geschäftsführerin Einsatzdienste und Bildung
• Boris Michalowski, Fachdienstleiter Katastrophenschutz und Notfallvorsorge ASB Berlin
Moderation: Mario Dobovisek, Deutschlandfunk
Weiterführende Informationen
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Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2021 und die Programme der Parteien
Interaktives Wahltool: Wahl-O-Mat
Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet seit 2002 den Wahl-O-Maten für Landtags-, Europa- und Bundestagswahlen an. Er hat sich dabei zu einer festen Informationsgröße im Vorfeld von Wahlen etabliert. Am 2. September 2021 wird der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2021 veröffentlicht.
"Der Wahl-O-Mat ist ein Frage-und-Antwort-Tool, das zeigt, welche zu einer Wahl zugelassene Partei der eigenen politischen Position am nächsten steht. 38 Thesen können mit "stimme zu", "stimme nicht zu", "neutral" oder "These überspringen" beantwortet werden - alle zur Wahl zugelassenen Parteien können sich am Wahl-O-Mat beteiligen." (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)
Zum Wahl-O-Mat.
Website des Bundeswahlleiters
Auf der Website des Bundeswahlleiters finden Sie Informationen über zugelassene Parteien, den Ablauf der Wahl, die Briefwahl und das abschließende Wahlergebnis.
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Wahlprogramme der Parteien
(in alphabetischer Reihenfolge)
- Bündnis 90/Die Grünen
- Christlich Demokratische Union Deutschlands/ Christlich-Soziale Union Deutschlands
- Die Linke
- Freie Demokratische Partei
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Die Wahlprogramme der Parteien in leichter Sprache
Informationen zur Bundestagswahl 2021 in leichter Sprache
Auf der Website des Bundeswahlleiters werden Informationen zur Bundestagswahl 2021 in leichter Sprache angeboten.
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