ASB: Verlässliche und langfristige Investitionen in soziale Infrastruktur erforderlich
Berlin/Köln – 28.01.2026. In zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge besteht erheblicher Investitionsbedarf. Die derzeitige Schuldenregel begrenzt diese Investitionen strukturell. Gemeinsam mit einem breiten gesellschaftlichen Bündnis appelliert der ASB daher an die Politik, eine zukunftsorientierte Reform der Schuldenbremse umzusetzen.
Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB) beteiligt sich in einem breiten Bündnis an einem Appell für eine Modernisierung der Schuldenbremse. Anlässlich des Koalitionsausschusses an diesem Mittwoch fordern darin 14 Verbände aus Gewerkschaften, Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Mieterbund, Jugendverbänden und Kirchen, staatliche Investitionen in zentrale Zukunfts- und Infrastrukturaufgaben dauerhaft zu ermöglichen und die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern.
Der ASB-Hauptgeschäftsführer, Dr. Uwe Martin Fichtmüller, unterstreicht:
„Soziale Infrastruktur braucht verlässliche und langfristige Investitionen. Die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form erschwert genau das. Ihre Auswirkungen zeigen sich nicht sofort, sondern mit Verzögerung: in veralteter Infrastruktur, fehlender Resilienz und steigender Belastung bestehender Systeme. Aus Sicht der sozialen Praxis ist eine Modernisierung der Schuldenregel dringend.“
Angesichts des über Jahrzehnte angewachsenen Investitionsstaus betont das Bündnis in seinem Appell die Chancen, die das 2025 verabschiedete Sondervermögen bietet, um die Modernisierung voranzutreiben. Entscheidend ist jedoch, dass diese Investitionen verstetigt und abgesichert werden. Das Sondervermögen ist keine langfristige Lösung und kann den erheblichen zusätzlichen Investitionsbedarf nicht decken. Erforderlich sind Zukunftsinvestitionen in eine moderne Wirtschaft und Infrastruktur, Klimaschutz, soziale Sicherheit, bezahlbaren Wohnraum und Bildung. Durch die sich im Bundeshaushalt weiter abzeichnenden historisch großen Lücken ist die Handlungsfähigkeit des Staates zusätzlich eingeschränkt.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, bis Ende 2025 einen Reformvorschlag für die Schuldenbremse vorzulegen und hat hierzu eine Expertenkommission eingesetzt. Im Frühjahr 2026 soll diese nun ihre Modernisierungsvorschläge vorstellen. An dem heutigen Mittwoch befasst sich der Koalitionsausschuss mit dem aktuellen Stand der Kommissionsarbeit und der weiteren finanzpolitischen Planung für das Jahr.
Der gemeinsame Appell im Wortlaut:
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