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Pressemitteilung

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: ASB kritisiert Bundestagsbeschluss – Qualität in Rettungsdienst und Pflege gefährdet

Berlin, 10. Juli 2026 – Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. kritisiert den Deutschen Bundestag für den Beschluss des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Der ASB betont, dass das Gesetz die Realität der Gesundheitsversorgung nicht ausreichend berücksichtigt. So werden langfristig Versorgungslücken in Rettungsdienst, häuslicher Krankenpflege und weiteren GKV-finanzierten Bereichen entstehen.

„Die Stabilisierung der GKV-Beiträge ist ein wichtiges Ziel – es darf aber nicht auf Kosten der Versorgungsqualität und der sozialen Sicherheit gehen“, sagt ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller. „Mit den richtigen Weichenstellungen hätte der Bundestag sicherstellen können, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland auch morgen noch flächendeckend und auf hohem Niveau funktioniert.“

Der ASB hat schon im Vorfeld der Abstimmung gemeinsam mit anderen Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen an die Abgeordneten appelliert, die Stimmen der Praxis und der Zivilgesellschaft zu hören und das Gesetz so anzupassen, dass es den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird. Es geht um die Sicherung dessen, was uns alle trägt: eine verlässliche, hochwertige und für alle zugängliche Gesundheitsversorgung.

Kosten für Personal, Material, Technik werden nicht berücksichtigt

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verfolgt das Ziel, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Dies ist ein wichtiges Anliegen, das der ASB grundsätzlich unterstützt. Allerdings berücksichtigt das gerade beschlossene Gesetz – insbesondere die Kopplung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate – nicht ausreichend die tatsächlichen Kostensteigerungen in zentralen Versorgungsbereichen.

Betroffen sind dabei unter anderen der Rettungsdienst, die häusliche Krankenpflege, die außerklinische Intensivpflege und weitere GKV-finanzierte Leistungen. Die Grundlohnrate orientiert sich allein an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten. Sie berücksichtigt jedoch nicht die realen Kosten für Personal, Material, Technik oder gesetzliche Auflagen. Tarifsteigerungen, Fachkräftemangel, steigende Energie- und Sachkosten sowie höhere Anforderungen an Qualität und Sicherheit können so nicht angemessen refinanziert werden.

Gemeinsame Fachargumente verdienen Gehör – Zivilgesellschaft als Partner verstehen

Der ASB hatte sich gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der DRF Luftrettung, dem ADAC und der DLRG in einer gemeinsamen Positionierung für eine Öffnungsklausel in § 133 SGB V ausgesprochen. Diese soll sicherstellen, dass die tatsächlichen Kosten in Rettungsdienst und anderen GKV-finanzierten Bereichen vollständig erstattet werden können. Die Hilfsorganisationen unterstützen dabei ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren. Allerdings hätte dies ohne Abstriche bei der notfallmedizinischen Versorgung und anderen lebenswichtigen Gesundheitsleistungen gelingen müssen.

Leider fanden diese fachlich fundierten Hinweise im Gesetzgebungsprozess keine ausreichende Berücksichtigung. Stattdessen wurden zivilgesellschaftliche Akteure, die tagtäglich Leben retten und die Gesundheitsversorgung aufrechterhalten, pauschal als „berufsmäßige Nörgler“ bezeichnet. „Das wird der Realität nicht gerecht“, betont Fichtmüller. „Wir sind keine Bremser, sondern diejenigen, die die Versorgung am Laufen halten – oft unter herausfordernden finanziellen Bedingungen. Unsere Expertise sollte als konstruktiver Beitrag verstanden werden.“

ASB-Handlungsempfehlungen für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung

Öffnungsklausel in § 133 SGB V für alle GKV-finanzierten Leistungsbereiche

Die tatsächlichen Kosten von Rettungsdienst und Pflege und weiteren Bereichen müssen vollständig refinanziert werden können.

Eine starre Bindung an die Grundlohnrate ist nicht geeignet, da sie die realen Kostenentwicklungen ignoriert. Stattdessen braucht es flexible Lösungen, die die Besonderheiten der jeweiligen Leistungsbereiche berücksichtigen.

Sicherung der Tarifbindung und fairer Arbeitsbedingungen

Tariflöhne müssen weiterhin voll erstattet werden, um Fachkräfte zu halten und gute Arbeitsbedingungen zu sichern.

Die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik (wie in den 1990er-Jahren) wird die Versorgung langfristig gefährden und den Fachkräftemangel verschärfen.

 

 

Pressekontakt:

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Diana Zinkler

Fachbereichsleitung Kommunikation und Public Affairs

Telefon: 030/2325786-122
Mobil Nummer: +49 152 247 552 09

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