
ASB nun explizit aufgeführt
19. Dezember 2014Ab dem 1. Januar 2015 wird der ASB namentlich in der Liste der Verbände aufgeführt, die nach der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung als amtlich anerkannte Verbände der freie Wohlfahrtspflege gelten. Damit wird dem Einsatz des ASB für das Gemeinwohl in Deutschland Rechnung getragen.









