
ASB-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) aus dem BMG
Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) begrüßt ausdrücklich die im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 03.06.2024 formulierte Grundhaltung, dass jedes bekundete und subjektiv empfundene Hilfeersuchen als solches anerkannt und ernst genommen wird. Dies entspricht in vollem Umfang den Leitlinien des ASB. Der Rettungsdienst an sich ist jedoch trotz dringend notwendiger Verbesserungen nicht Bestandteil dieses Gesetzesentwurfs. Das kritisiert der ASB in seinem aktuellen Forderungspapier.