
Rettungsdienst unterliegt nicht EU-Vergaberecht
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Rettungsdienstes in einigen Bundesländern nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegt. Der ASB sieht dadurch die Chance, das hervorragende und durch die Hilfsorganisationen geprägte System des Bevölkerungsschutzes langfristig zu sichern.