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So bewirbst du dich für ein FSJ oder einen BFD.

Bewerbungstipps für einen Freiwilligendienst

Hier findest du alles, was du für eine erfolgreiche Bewerbung für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) brauchst. Wir zeigen dir, wie du in fünf Schritten zu deiner Lieblingsstelle kommst und was es weiteres Wissenswertes rund um die Bewerbung gibt.

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Wähle eine Region und finde einen Ansprechpartner in deiner Nähe.

In nur 5 Schritten zur Stelle für ein FSJ oder einen BFD beim ASB

1. Wähle deinen Bereich

Finde zuerst heraus, welcher der vielen unterschiedlichen Einsatzbereiche dich am meisten interessiert.

2. Kontaktiere uns

Wenn du dich für ein FSJ oder einen BFD bewerben möchtest, hast du drei Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten:

  • Du wirst im Stellenmarkt fündig und kontaktierst die Einsatzstelle.
  • Hast Du im Stellenmarkt nichts gefunden, sende uns eine Anfrage über das Online-Formular.
  • Setze dich mit einem unserer Ansprechpartner in Verbindung.

3. Bewirb dich

Eine Bewerbung für ein FSJ oder einen BFD umfasst deinen Lebenslauf mit Zeugnissen und ein Anschreiben, das folgende Fragen beantworten sollte:

  • Was interessiert dich an dem Einsatzbereich am meisten?
  • Was erwartest du von deinem Freiwilligendienst? Was willst du im Freiwilligendienst lernen?
  • Welche Eigenschaften bringst du für dein FSJ oder deinen BFD mit?

4. Vorstellungsgespräch und Hospitationstag

Nachdem deine Bewerbung eingegangen ist,

  • sichtet der Träger bzw. die Einsatzstelle deine FSJ- oder BFD-Bewerbung und setzt sich mit dir in Verbindung.
  • wirst du zu einem Gespräch eingeladen, sofern es einen geeigneten Platz gibt.
  • kannst du in der Regel im Einsatzbereich deiner Wahl einen Tag hospitieren.

5. Deine Entscheidung

Du hast die Zusage der Einsatzstelle erhalten. Glückwunsch! Jetzt kann es losgehen:

  • Wenn du noch andere Bewerbungen laufen hast, sage diese bitte ab. So haben andere Bewerber auch noch eine Chance.

1. Wähle deinen Bereich

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Finde zuerst heraus, welcher der vielen unterschiedlichen Einsatzbereiche dich am meisten interessiert.

2. Kontaktiere uns

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Wenn du dich für ein FSJ oder einen BFD bewerben möchtest, hast du drei Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten:

  • Du wirst im Stellenmarkt fündig und kontaktierst die Einsatzstelle.
  • Hast Du im Stellenmarkt nichts gefunden, sende uns eine Anfrage über das Online-Formular.
  • Setze dich mit einem unserer Ansprechpartner in Verbindung.

3. Bewirb dich

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Eine Bewerbung für ein FSJ oder einen BFD umfasst deinen Lebenslauf mit Zeugnissen und ein Anschreiben, das folgende Fragen beantworten sollte:

  • Was interessiert dich an dem Einsatzbereich am meisten?
  • Was erwartest du von deinem Freiwilligendienst? Was willst du im Freiwilligendienst lernen?
  • Welche Eigenschaften bringst du für dein FSJ oder deinen BFD mit?

4. Vorstellungsgespräch und Hospitationstag

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Nachdem deine Bewerbung eingegangen ist,

  • sichtet der Träger bzw. die Einsatzstelle deine FSJ- oder BFD-Bewerbung und setzt sich mit dir in Verbindung.
  • wirst du zu einem Gespräch eingeladen, sofern es einen geeigneten Platz gibt.
  • kannst du in der Regel im Einsatzbereich deiner Wahl einen Tag hospitieren.

5. Deine Entscheidung

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Du hast die Zusage der Einsatzstelle erhalten. Glückwunsch! Jetzt kann es losgehen:

  • Wenn du noch andere Bewerbungen laufen hast, sage diese bitte ab. So haben andere Bewerber auch noch eine Chance.

Wissenswertes zur Bewerbung für ein FSJ oder einen BFD

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    Bewerbe dich direkt bei der Einsatzstelle. Erhöhe so deine Chance auf einen Freiwilligendienstplatz!

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    Die Vorstellungsgespräche finden in der Regel direkt bei den Einsatzstellen statt.

     

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    Dein Bewerbungsschreiben für ein FSJ oder einen BFD sollte offen und ehrlich sein. Zeige, wer du bist und was in dir steckt!

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    In den meisten Fällen kannst du beim ASB im Einsatzbereich deiner Wahl hospitieren. Nutze das Angebot eines Schnuppertages!

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    Rufe die Einsatzstelle direkt an und erfahre, ob und ab wann ein freier Platz angeboten wird, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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    Da die Nachfrage groß ist, gilt: Je früher du dich bewirbst, desto größer ist deine Chance, deinen Wunschplatz zu ergattern.

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Stellenmarkt für FSJ und BFD

Finde aktuelle Stellenangebote für die Freiwilligendienste beim ASB bundesweit.

Onlineformular für Anfrage Bitte die Pflichtfelder ausfüllen(*)

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Europa/Berlin
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Häufig gestellte Fragen rund um die Bewerbung für ein FSJ oder einen BFD

Ja, Bewerbungen für ein FSJ oder einen BFD 2020 sind weiterhin möglich. Gerade jetzt können soziale Einrichtungen deine Unterstützung gut gebrauchen. Ein Freiwilligendienst mit einer Dienstdauer zwischen sechs und 18 Monaten ist jederzeit möglich. Unsere Ansprechpartner unterstützen dich dabei, den richtigen Einsatzbereich zu finden.

Du kannst dich für ein FSJ oder einen BFD beim ASB bewerben, indem du eine der drei Möglichkeiten wählst:

- Sende uns eine Anfrage über das Online-Formular. Sie wird direkt an den Ansprechpartner des Bundeslandes weitergeleitet, wo du deinen Freiwilligendienst FSJ oder BFD machen möchtest. Dieser wird sich dann umgehend mit dir in Verbindung setzen, dich beraten und über das weitere Verfahren zur Bewerbung aufklären.

- Wähle hier selbst ein oder mehrere Bundesländer aus, in denen du dich für ein FSJ oder einen BFD bewerben willst und setze dich direkt mit den jeweiligen Ansprechpartnern vorab per E-Mail in Verbindung oder rufe sie für eine persönliche Beratung an!

- Stöbere in unserem Stellenmarkt und setze dich direkt mit der Einsatzstelle in Verbindung, bei der du dich für einen Freiwilligendienst bewerben möchtest. Die Mitarbeiter der Einsatzstelle informieren dich über den weiteren Ablauf deiner Bewerbung für ein FSJ oder einen BFD.

Für das FSJ und den BFD gibt es beim Arbeiter-Samariter-Bund keine allgemeine Bewerbungsfrist. Aber die Nachfrage nach Plätzen für einen Freiwilligendienst ist groß, deshalb gilt: Je früher du dich bewirbst, umso größer ist deine Chance, deinen Lieblingsplatz zu ergattern.

Deine Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch für einen Freiwilligendienst im FSJ oder BFD werden durch den Arbeiter-Samariter-Bund nicht erstattet.

In den meisten Fällen kannst du beim Arbeiter-Samariter-Bund im Einsatzbereich deiner Wahl hospitieren. Nutze dieses Angebot! Nach deinem „Schnuppertag“ kannst du besser entscheiden, ob du und die ASB-Einsatzstelle zueinander passen.

Wenn du dich nach deinem Vorstellungsgespräch für ein FSJ oder einen BFD bei der Einsatzstelle entschieden hast und die Einsatzstelle dich auch möchte, dann unterzeichnet ihr für das FSJ gemeinsam mit dem FSJ-Träger eine sogenannte Dienstvereinbarung. Für einen BFD wird ebenfalls eine Vereinbarung unterzeichnet. Diese wird von der Einsatzstelle und dem Träger an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet und dort ebenfalls unterschrieben. Du erhältst danach ein Exemplar für deine Unterlagen zurück. In dieser Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten aller Vertragspartner aufgeführt. Falls du minderjährig bist, müssen deine Erziehungsberechtigten ebenfalls unterzeichnen.

Die Freiwilligendienste FSJ und BFD beginnen zu unterschiedlichen Terminen. Du kannst deine Wunsch-Einsatzstelle bzw. den zuständigen Träger nach den nächstmöglichen Startterminen fragen oder suche in unserem Stellenmarkt für Freiwilligendienste nach aktuellen Ausschreibungen. Die meisten Freiwilligen fangen zwischen dem 1. August und dem 1. Oktober jeden Jahres ihren Freiwilligendienst an. Quereinstiege sind nach Absprache möglich.

Wenn du nach Dienstantritt einen Studien- oder Ausbildungsplatz bekommst, dann kannst du das FSJ oder den BFD natürlich vorzeitig beenden. Bitte wende dich in diesem Fall an deine Einsatzstelle und/oder deinen zuständigen Träger.

Ja, auch Bewerber aus dem Ausland oder Au-Pairs, die sich bereits in Deutschland aufhalten, können sich auf einen Freiwilligendienst FSJ oder BFD bewerben. Voraussetzung hierfür ist, dass du über einen Aufenthaltstitel verfügst, der dich zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

Auch ein Visum ist ein Aufenthaltstitel. Wenn du ein Visum für den Aufenthalt in Deutschland benötigst und eine Zusage für einen Freiwilligendienstplatz bekommen hast, dann stellt dir deine Einsatzstelle oder dein Träger eine vorläufige Bescheinigung aus, mit der du zur deutschen Botschaft in deinem Heimatland gehen musst. Die Ausstellung eines Visums für die Freiwilligendienstzeit ist in der Regel problemlos möglich. Hältst du dich bereits, zum Beispiel als Au-Pair, in Deutschland auf, dann erfährst du bei deiner zuständigen Ausländerbehörde, wo du dein Visum für die anschließend geplante Freiwilligendienstzeit beantragen kannst. Eine Arbeitsgenehmigung benötigst du nicht.

Information for internationals / Info-Material für ausländische Bewerber

Du brauchst ein erweitertes Führungszeugnis, wenn du z. B. in deinem Freiwilligendienst FSJ oder BFD mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen arbeiten willst. Sprich mit deiner Einsatzstelle oder deinem Träger! Sie stellen dir eine Bescheinigung aus, sodass dir bei der Beantragung des Führungszeugnisses keine Kosten entstehen.

Der Besitz eines Führerscheins ist keine Voraussetzung zur Leistung eines Freiwilligendienstes. Je nach Einsatzbereich und regionaler Lage deiner Einsatzstelle kann es aber sein, dass die Einsatzstelle den Besitz eines Führerscheins voraussetzt.

In einigen Bundesländern ist es möglich, mit den entsprechenden schulischen Leistungen in den Kursen der Jahrgangsstufe 12 und der Ableistung eines Freiwilligendienstes (12 Monate in Vollzeit) die Fachhochschulreife zu erwerben. Informiere dich konkret vorab mit Angabe der Tätigkeit schriftlich bei den jeweiligen Landesministerien/Senaten (zumeist Schulbehörde), ob dein Freiwilligendienst hierfür anerkannt wird.

Ja, dein FSJ oder BFD wird als Wartezeit anerkannt. Vor allem ist dein soziales Engagement positiv für deinen Lebenslauf. Je nach Studienfach und Hochschule kann dein Engagement im Freiwilligendienst auch in der Zulassungsauswahl miteinbezogen werden. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Plus für Beruf und Karriere nach deinem Studium.

Nein, dir entstehen durch das Leisten eines Freiwilligendienstes FSJ oder BFD bei der Zuteilung eines Studienplatzes keine Nachteile. Wenn du ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung erhalten hast, das Studium aber wegen des Dienstes nicht aufnehmen kannst, hast du die Möglichkeit, eine Rückstellung zu beantragen. Eine Rückstellung bietet dir die Möglichkeit, ein Zulassungsangebot bzw. eine Zulassung bis zum Ende deines Dienstes zu erhalten. Detaillierte Informationen dazu findest du hier.

Wenn du aktuell ein Vollzeitstudium absolvierst, kannst du leider nicht nebenbei ein FSJ oder einen BFD leisten.

Ja, ein Freiwilligendienst wird mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung gleichgesetzt. Das heißt, Kindergeld, Kinderfreibeträge und andere kinderbezogene Leistungen werden entsprechend ihrer gesetzlichen Regelungen während der Dienstzeit weitergezahlt. Das gilt auch für den Bezug von Waisenrente. Informiere dich vor deinem Freiwilligendienst bei den zuständigen Stellen.

Ob du während deines Freiwilligendienstes Anspruch auf Unterhalt hast, muss ein Gericht im Einzelfall klären.

Der Bezug von ALG I bei gleichzeitiger Leistung eines FSJ oder BFD ist nicht vereinbar, da während des ALG I-Bezugs nur weniger als 15 Stunden / Woche gearbeitet werden darf. Ein FSJ und der BFD für unter 27-Jährige wird jedoch in Vollzeit, ein BFD für über 27-Jährige mit mindestens 21 Stunden/Woche geleistet.

ALG II-Empfänger/-innen können grundsätzlich ein FSJ oder einen BFD leisten, dabei werden alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert angerechnet. Einnahmen sind u. a. das gewährte Taschengeld und die Sachleistungen (Unterkunft und Verpflegung) oder die anstelle dieser Sachleistungen ausgezahlten Geldersatzleistungen. Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst ist als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II), sodass ein/-e Bezieher/-in von ALG II während des BFD nicht verpflichtet ist, eine Arbeit aufzunehmen.

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Die Freiwilligendienste werden gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
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