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Dein Freiwilligendienst.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beim ASB

Du willst deine Zeit sinnvoll nutzen und etwas Neues erleben? Dann ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) genau das Richtige für dich. Bei uns kannst du dich optimal aufs Berufsleben vorbereiten, deine Kompetenzen erweitern und dich selbst ganz neu kennenlernen. Erfahre jetzt, welche Möglichkeiten dir ein FSJ eröffnet und welche Voraussetzungen es gibt.

Finde deinen Ansprechpartner

Unsere Anbieter für FSJ-Stellen (Träger) bieten eine Vielzahl an FSJ Einsatzmöglichkeiten. Die Ansprechpartner beim ASB kannst du jederzeit unverbindlich kontaktieren. Sie beraten dich gerne und helfen dir, eine passende FSJ-Stelle zu finden.

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FSJ-Vorteile auf einen Blick

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    Aktive Mitgestaltung – Bei uns wirst du von Tag 1 an eingebunden.

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    Sprungbrett ins Berufsleben – Im FSJ lernst du spannende Berufe kennen und hast Zeit, deine Stärken zu entdecken.

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    Wartezeit überbrücken – Du erhältst eine FSJ-Bescheinigung zur Anrechnung von Praxiszeiten für Studium oder Ausbildung.

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    Neue Skills – In kostenlosen Seminaren kannst du neue Fähigkeiten lernen und dein Wissen erweitern.

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    Taschengeld – Du erhältst ein monatliches Taschengeld.

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    Urlaubsanspruch – Anders als bei einem Praktikum hast du beim FSJ Anspruch auf Urlaub.

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    Vernetze dich – Du lernst viele neue Leute kennen und kannst dich mit Gleichgesinnten austauschen.

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    Vergünstigungen: mit dem Freiwilligenausweis erhältst du an ausgewählten Orten Vergünstigungen.

FSJ-Stellenmarkt

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Finde aktuelle Stellenangebote für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) beim ASB bundesweit.

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Das erwartet dich beim FSJ – alle Fakten im Überblick

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    6 bis 18 Monate Dienstdauer

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    mindestens 25 Seminartage bei 12-monatiger Dienstdauer

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    Bewerbung für ein FSJ das ganze Jahr über möglich

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    monatliches Taschengeld und ggf. weitere Leistungen

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    mindestens 24 Urlaubstage (Werktage) bei 12 Monaten Dienst

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    du hast einen persönlichen Ansprechpartner

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FSJ-Stellenmarkt

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FSJ-Einsatzbereiche

Die Möglichkeiten für ein FSJ beim ASB sind vielfältig. Du kannst ein FSJ im Kindergarten, als Schulbegleiter an Schulen, im Rettungsdienst, Fahrdienst, in der Altenpflege und in vielen weiteren Bereichen leisten. Finde jetzt den Bereich, der zu dir passt!

Voraussetzungen für ein FSJ

Bewirb dich jetzt, wenn du

  • zwischen 16 und 26 Jahre alt bist.

  • die Schule beendet hast (kein bestimmter Schulabschluss nötig).

  • dich für mindestens 6 Monate engagieren möchtest (12 Monate sind Regeldienstdauer).

  • dich in spannenden Seminaren einbringen willst.

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Auch wichtig für ein FSJ: eine große Portion Humor

ASB/Ressel

Häufig gestellte Fragen rund um das FSJ

Das FSJ ist ein soziales Bildungsjahr und somit weder eine Ausbildung noch ein Arbeitsverhältnis. Du engagierst dich freiwillig für mindestens
6 Monate, in der Regel 12 Monate, insbesondere in sozialen Einrichtungen. Für diese Zeit schließt du eine Dienstvereinbarung mit einer Einsatzstelle und einem anerkannten FSJ-Träger. Während dieser Zeit besuchst du Bildungsseminare und wirst fachlich und pädagogisch begleitet.

Ja, Bewerbungen für ein Freiwilliges Soziales Jahr 2020 sind weiterhin möglich. Gerade jetzt können soziale Einrichtungen deine Unterstützung gut gebrauchen. Ein FSJ mit einer Dienstdauer zwischen sechs und 18 Monaten ist jederzeit möglich. Unsere Ansprechpartner unterstützen dich dabei, den richtigen Einsatzbereich zu finden.

Du kannst ein FSJ im ASB leisten, wenn du

  • mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 26 Jahre bist.
  • Lust hast, dich mindestens sechs Monate lang für andere zu engagieren.
  • bereit bist, an den vorgeschriebenen Seminartagen (abhängig von deiner Dienstdauer) teilzunehmen.

Wir freuen uns auf dich: Jede Nationalität, jede Religionszugehörigkeit und jeder Schulabschluss sind bei uns willkommen. Nicht-EU Bürger brauchen ein für den Freiwilligendienst ausgestelltes Visum und sollten die deutsche Sprache beherrschen (mindestens B1/B2 erforderlich).

Ein FSJ dauert in der Regel 12 Monate und mindestens 6 Monate. In Absprache mit deiner Einsatzstelle und dem Träger kannst du bis auf
18 Monate verlängern.

Du kannst dein FSJ – sofern alle Vertragspartner einverstanden sind – auch bis auf maximal 18 Monate Freiwilligendienstzeit verlängern. Beachte: Bereits vorher geleistete Freiwilligendienste FÖJ oder BFD werden auf die Dienstzeit angerechnet! Wende dich für weitere Informationen an deinen Träger.

Du kannst im ASB dein FSJ im Kindergarten, als Schulbegleiter in Grundschulen, im Rettungsdienst, Krankenhaus, in der Altenpflege und in vielen weiteren Bereichen leisten. Die FSJ-Einsatzmöglichkeiten im ASB sind vielfältig. Hier findest du eine Übersicht der Einsatzbereiche.

Im FSJ arbeitest du Vollzeit, d. h. so viele Stunden wie die hauptamtlichen Mitarbeiter in deiner Einsatzstelle (durchschnittlich 38,5 bis 40 Stunden pro Woche). Je nach Einsatzstelle kann es vorkommen, dass du auch am Wochenende oder im Schichtdienst (Früh-/Spätschicht) arbeitest. Bist du noch keine 18 Jahre alt, dann gelten dabei für dich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSG). Machst du Überstunden oder leistest du Wochenenddienste, dann werden dir diese zeitnah mit Freistunden ausgeglichen, sie dürfen nicht mit Geld abgegolten werden. Deine Seminare werden auch als Arbeitszeit angerechnet. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kannst du ein FSJ auch in Teilzeit mit mind. 21 Std./Woche leisten. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Nach Ende deines FSJ erhältst du eine Bescheinigung über die Dauer der abgeleisteten Zeit und ein qualifiziertes Zeugnis. Es informiert potentielle Arbeitgeber ausführlich über die Art deiner freiwilligen Tätigkeit.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen einem FSJ und einem BFD auf einen Blick:

 

FSJ

BFD

Gesetzliche Grundlage

Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)

Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)

Altersgruppe

zwischen 16 (bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht) und 27 Jahre

ab 16 bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht

Wiederholung

des Dienstes

Nach Erreichen der max. Dienstdauer von
18 Monaten (FSJ/FÖJ/BFD) nicht möglich

Über 27-Jährige können alle fünf Jahre den BFD wiederholen.

 

für unter 27-Jährige nach Erreichen der max. Dienstdauer von
18 Monaten (FSJ/FÖJ/BFD) nicht möglich

Teilzeitmöglichkeit

Nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben Teilzeit für über 27-Jährige ist generell möglich, für unter 27-Jährige nur unter bestimmten Voraussetzungen (mind. 21 Std./Wo)

Bildungstage/

Seminare für unter
27-Jährige

bei 12 Monaten Dienstzeit mind.
25 Seminartage

 

 

mind. 25 Seminartage bei 12 Dienstmonaten, davon
5 Tage Seminar für politische Bildung an einem Bildungszentrum des Bundes

Deine Vertragspartner

FSJ-Träger und  Einsatzstelle

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und Einsatzstelle

 

In der praktischen Durchführung unterscheiden sich die beiden Dienste ansonsten nicht.

Wenn du bereits ein FSJ, ein FÖJ oder einen BFD geleistet hast und du dich erneut engagieren möchtest, dann ist das kein Problem, wenn

  • deine bisherige Freiwilligendienstzeit insgesamt zwölf Monate oder weniger betragen hat und
  • du beim Abschluss deiner neuen Freiwilligendienstvereinbarung nicht älter als 26,5 Jahre alt bist.

Ja, das FSJ wird bei vielen sozialpflegerischen oder pädagogischen Ausbildungen als Vorpraktikum anerkannt. Bitte kläre vor Dienstbeginn die Anerkennung mit der jeweiligen Ausbildungsstätte ab, um auf Nummer sicher zu gehen.

Wenn du ein FSJ leistest, kannst du auch Wohngeld beantragen. Das zuständige Amt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung entscheidet dann, ob du Wohngeld bekommst.

Im FSJ bekommst du ein sogenanntes Taschengeld, da es sich um eine freiwillige Tätigkeit handelt. Der Gesetzgeber hat für dieses Taschengeld eine monatliche Höchstgrenze festgelegt. Dein Träger bzw. deine Einsatzstelle entscheidet über die Höhe des Taschengeldes. Zusätzlich kann dir Verpflegung, manchmal eine Unterkunftsmöglichkeit angeboten oder entsprechende Geldersatzleistungen,auch Fahrtkostenerstattungen als Teil des Taschengeldes, gezahlt werden.

Ist eine Dienstkleidung für deinen FSJ-Einsatzbereich vorgesehen, dann wird dir diese gestellt.

Du bekommst mindestens 24 Urlaubstage (Werktage), wenn du ein 12-monatiges FSJ leistest. In Abstimmung mit deiner Einsatzstelle kannst du deinen Urlaub nehmen, nur nicht während der Seminarzeiten. Der Besuch der Seminare ist verpflichtend, dabei wird die Seminarzeit als Arbeitszeit gewertet.

Wenn du für die Zeit deines FSJ eine Unterkunft suchst, versuchen wir, dir bei der Suche nach einer Wohnung zu helfen. Sprich uns gerne einfach darauf an. Leider haben wir generell kaum Möglichkeiten, Freiwillige in ASB-eigenen Unterkünften unterzubringen.

Gegen Vorlage des Freiwilligendienstausweises oder einer durch den Träger ausgestellten Bescheinigung erhältst du im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Regel dieselben Ermäßigungen wie Schüler, Studenten und Auszubildende. Wenn du willst, dann kannst du bei Vorlage des Freiwilligendienstausweises und der Kindergeldbescheinigung bei der Deutschen Bahn auch eine ermäßigte Bahn-Card erwerben. Manche Einsatzstellen können dir als Teil des Taschengeldes auch eine Fahrkarte (Monatskarte, Jobticket o.ä.) zur Verfügung stellen oder dir entsprechende Geldersatzleistungen zahlen.

Grundsätzlich kannst du einer Nebentätigkeit nachgehen, soweit dies unter Beachtung der Höchstarbeitsgrenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) möglich ist. Aber sie sind genehmigungspflichtig. Daher wende dich bitte an deine Einsatzstelle und deinen Träger, wenn du neben deinem FSJ noch woanders arbeiten willst.

Während des FSJ bist du in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten -, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gemeldet. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden vom Träger beziehungsweise von der Einsatzstelle gezahlt. Dir entstehen keine Kosten.

Ja, während des FSJ musst du dich selbst krankenversichern und kannst nicht in der Familienversicherung bleiben. Die Beiträge für die Krankenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zahlt dein Träger bzw. deine Einsatzstelle für dich. Falls du privatversichert bist (z. B. über deine Eltern), dann erkundige dich bei deiner Krankenversicherung, wie deine Mitgliedschaft für die Zeit deines FSJ ruhend gestellt werden kann.

News aus den Freiwilligendiensten

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News

Freiwilligendienste für junge Menschen wichtiger denn je

Diese Ansicht vertrat Bundesministerin Lisa Paus am 6. Dezember 2022 auf der Jahrestagung zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) in Berlin. Hier tauschte sie sich mit rund 150 Pädagoginnen und Pädagogen sowie Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene im FSJ über die aktuellen Entwicklungen und der zukünftigen strategischen Ausrichtung des Freiwilligendienstes aus und plädierte für ein „Recht auf einen Freiwilligendienst“.

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Freiwilligendienste stärken Zusammenhalt und Demokratie

Positionspapier zur aktuellen Pflichtdienstdebatte

Mit dem aktuelle Positionspapier bringen sich jetzt die zivilgesellschaftlichen Verbände für Freiwilligendienste in die derzeitige Debatte um einen möglichen Pflichtdienst ein und antworten auf den Aufruf des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, der eine ehrliche Debatte über das Engagement für das gemeinsame Ganze fordert, um der zunehmenden Entfremdung entgegenzuwirken und den Gemeinsinn zu stärken.

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News

Freiwilligendienste bei der ASB Bundesübung 2022

Am 17. und 18.06.2022 fand die zweite große Bundesübung des ASB in Worms und Mainz statt und unsere FSJler:innen und BFDler:innen waren mitten drin. Aus fast allen ASB-Landesverbänden beteiligten sich Freiwillige und nutzten die Möglichkeit, an so einem einmaligen Event teilzunehmen und ein bisschen „ASB-Spirit“ zu schnuppern.

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News für Freiwillige

Wir unterstützen #Fürfreiwillige – Du auch?

Über 100.000 Freiwilligendienstleistende in Deutschland engagieren sich jeden Tag für andere, packen mit an, unterstützen und begleiten Menschen in allen Lebenslagen oder sind rund um die Uhr im Krankentransport und Rettungsdienst im Einsatz. Jetzt bekommen sie etwas zurück!

ASB NRW
Online-Seminare

Drogenhilfe Köln und Buchautor Timm Kruse

Die ASB Landesschule NRW hat im Rahmen ihrer Seminarangebote eine Kooperation mit der Drogenhilfe Köln in Zusammenarbeit mit dem Autor Timm Kruse gestartet. Foto: ASB NRW

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Wir sagen Danke

10 Jahre Bundesfreiwilligendienst beim ASB

Den Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es nun seit zehn Jahren: Am 1. Juli 2011 wurde der Zivildienst durch den Bundesfreiwilligendienst ersetzt. Der Start des BFD schaffte vor allem für Menschen, die über 27 Jahre alt sind, neue Möglichkeiten für freiwilliges Engagement in unserer Gesellschaft. Der ASB wurde Zentralstelle für den BFD und das FSJ und brachte damit neuen Aufschwung für die Freiwilligendienste des ASB. Das möchten wir zum Anlass nehmen, um bei allen Freiwilligen Danke für ihr Engagement zu sagen. Im Rahmen der Aktion "Mein Freiwilligendienst beim ASB" berichten aktuelle und ehemalige Freiwillige, was ihre Zeit beim ASB so besonders gemacht hat.

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News

Kreativ-Seminarwoche ins Netz verlegt

Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt: Auch nicht während der Pandemie. Dies beweisen 50 Freiwillige (FSJ), für die der ASB Landesverband Sachsen e.V. Anfang März eine Kreativ-Seminarwoche durchführte. Foto: ASB Sachsen/A.Marx

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News

Wenn dein Traum vom Auslandsjahr platzt: Freiwilligendienst als Alternative

Schule beendet und raus in die Welt – so lautete der Plan für viele Schulabgänger. Corona hindert in diesem Jahr viele junge Menschen daran, seit Langem geplante Vorhaben wie ein Auslandsjahr, die Weltreise oder ein Jahr „Work and Travel“ umzusetzen. Viele wollten das Zeitfenster nach der Schule nutzen, um sich auszuprobieren und erste zukunftsweisende Entscheidungen für sich zu treffen. Wie soll es weitergehen? Ausbildung, Studium? Und wenn ja, wie finde ich das, was zu mir passt bei der Vielzahl an Möglichkeiten?

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News

Plötzlich digital: Bildungsarbeit in den Freiwilligendiensten geht weiter

„In diesen besonderen Zeiten sind besondere neue Wege zu gehen.“ So beschreibt Katharina Koep, pädagogische Mitarbeiterin im Team Freiwilligendienste des ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V. kurz und knapp die aktuelle Situation, mit der alle pädagogischen Mitarbeiter im Bereich der Freiwilligendienste konfrontiert sind.

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News

Eine Verabschiedung der etwas anderen Art

Für viele unserer Freiwilligendienstleistenden geht ein besonderes Jahr jetzt zu Ende. Jeder von ihnen hatte sicherlich bestimmte Vorstellungen davon, wie das Freiwilligendienstjahr verlaufen würde und dann verlangte ihnen die Corona-Krise in dieser herausfordernden Phase ihres Lebens einiges ab.

Video: Mein FSJ beim ASB – „HARDBASS Edition“ (Dennis J.)

Noch Fragen? Kontaktiere uns unverbindlich!

Unsere Ansprechpartner kannst du jederzeit unverbindlich kontaktieren. Sie beraten dich gerne und helfen dir, eine passende FSJ-Stelle zu finden.

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Die Freiwilligendienste werden gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
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           für-fFF_Banner_Medium_Rectangle_300x250px_x.jpgreiwillige.de ist eine gemeinsame Initiative von Verbänden, die das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige                   Ökologische Jahr (FÖJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit ihren Trägern anbieten.