[ Navigation beginnen ]>>Navigation überspringen[ Navigation beenden ]
Wählen Sie bitte eine Kategorie aus
Versichert im Ehrenamt

Freiwilliges Engagement ohne Stolperfallen

In Deutschland sind rund 30 Millionen Menschen freiwillig engagiert. Sie kümmern sich als Sanitäter um die Gesundheit von Fans bei Fußballspielen, halten Sprachkurse für Flüchtlinge oder trainieren mehrmals wöchentlich mit ihren Hunden, um im Notfall vermissten Personen schnell nachspüren zu können. Freiwillige und Ehrenamtliche schenken anderen Menschen ihre Zeit, weil es ihnen Freude macht, zu helfen.

Im Sanitätsdienst engagieren sich viele Ehrenamtliche beim ASB.

Foto: ASB / F. Zanettini

Dieses Engagement leistet unverzichtbare Dienste für unsere Gesellschaft – der ASB Deutschland und viele andere Verbände und Initiativen freuen sich über ehrenamtliche Unterstützung. Eines sollten Sie aber vor jedem freiwilligen Engagement klären: Ihren Versicherungsschutz. Damit Ihr Einsatz für andere nicht auf Ihre Kosten geht.

Welche Absicherung ist für freiwillig Aktive unerlässlich und wer ist dafür zuständig?

Prinzipiell sollten Sie in Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sowohl haftpflicht- als auch unfallversichert sein. Wenn Sie sich innerhalb eines Unternehmens ehrenamtlich im Bereich Zivilschutz engagieren, ist die zuständige Berufsgenossenschaft per Gesetz für die Kosten der medizinischen Versorgung bei Unfällen und Verletzungen zuständig. Ob auch andere Bereiche ehrenamtlicher Tätigkeit mitversichert sind, hängt von der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab und ist in deren Satzung festgelegt.

Außerdem sollte jeder Verein zusätzlich eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich tätige Personen abgeschlossen haben. Viele Bundesländer haben mittlerweile einen ergänzenden Versicherungsschutz für Fälle eingerichtet, in denen gerade kleine Initiativen und Vereine keine eigenen Zusatzversicherungen anbieten können, so auch das Land NRW. Damit sollen kleine Initiativen entlastet und das freiwillige Engagement gefördert werden. Portal: www.engagiert-in-nrw.de/sicherheit Sollte Ihr Verein über keine weitere Versicherung verfügen, sollten Sie bei Ihrer eigenen Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung anfragen, ob Ihr Versicherungsschutz auch Unfälle im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit abdeckt.

Wie kann ich sichergehen, dass eine solche Versicherung für mich besteht?

Häufig wird in den Vorgesprächen zu Ihrer freiwilligen Tätigkeit das Thema Versicherung durch Ihren Ansprechpartner angesprochen. Sollte dies nicht der Fall sein, fragen Sie nach, wie der Versicherungsschutz aussieht bzw. welche Zusatzversicherungen abgeschlossen wurden. Wenn eine ergänzende Haftpflicht- sowie eine Unfallversicherung bestehen, können Sie auch darum bitten, Ihnen eine Kopie der Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Zudem können Sie die zuständige Berufsgenossenschaft erfragen und sich von dort die Satzung zusenden lassen. Oft sind diese Satzungen auch auf der Homepage der Berufsgenossenschaft abrufbar, so dass Sie auch direkt online nachlesen können, ob der  Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaft auch für Sie gilt.

Was muss ich tun, wenn ich als Ehrenamtlicher einen Unfall habe?

Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadens sollten Sie diesen möglichst sofort dem Verein melden, für den Sie ehrenamtlich tätig sind. Dabei sollten Sie darauf achten, dass dieser wiederum den Unfall zeitnah der zuständigen Berufsgenossenschaft meldet. Lassen Sie sich am besten Kopien des Schriftverkehrs aushändigen. Gleiches gilt für die Meldung gegenüber der ergänzenden Haftpflicht- und Unfallversicherung des Vereins.