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Modernes ASB-Pflegeheim
Pflegeberufsgesetz

Mehrbelastung für Pflegestellen vermeiden

In einer Anhörung im Bundestag am 30. Mai 2016 diskutierten Verbände und Pflegeexperten über die Vor- und Nachteile des geplanten Pflegeberufsgesetzes. Gudrun Schattschneider, Leiterin der ASB-Hauptstadtrepräsentanz, vertrat in der Debatte die Position des ASB.

Grundsätzlich begrüßt der ASB die geplante einheitliche Berufsausbildung. Er übt aber Kritik an mehreren Aspekten des Gesetzes. Auf Interesse stieß hierbei vor allem die Einschätzung des ASB zum Wert der Ausbildung. Das Gesetz sieht vor, Pflegestellen, die Fachkräfte ausbilden, an den Ausbildungskosten zu beteiligen. Der ASB hat aber die Erfahrung gemacht, dass Auszubildende gerade in der ambulanten Pflege kaum einen Mehrwert bieten. Sie arbeiten nicht selbständig, sondern werden immer von erfahrenen Pflegekräften begleitet. Daher sollten die Pflegestellen nicht zusätzlich finanziell belastet werden.

Auch zur befürchteten „Akademisierung" der Pflegeberufe äußerte sich Gudrun Schattschneider: „Die geplante Hochschulausbildung parallel zur berufspraktischen Ausbildung birgt die Gefahr einer Zweiklassengesellschaft. Hochschulabsolventen werden mit der Erwartung an leitende Funktionen ausgebildet und nicht mit der Aussicht darauf, selbst Menschen zu pflegen", betonte die ASB-Vertreterin. Ziel des Gesetzes ist jedoch, den Fachkräftemangel in der praktischen Pflege zu beheben.

Unter den anwesenden Experten und Fachpolitikern gab es geteilte Meinungen zum Gesetz. Darin ist geplant, die Ausbildung der Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege ineinander überzuführen. Unter anderem wird befürchtet, dass Fachwissen zu jedem der drei Berufe nicht mehr ausreichend vermittelt wird.

Das Gesetz soll am 9. und 10. Juni im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat entscheidet noch im Juli.