Schnell ist es passiert: Die heiße Inhalt der Wasserkanne ergießt sich über Ihr Bein; das dauernde Heben und Umlagern Ihres Angehörigen reizt Ihren Ischias über Gebühr. Wussten Sie, dass ihnen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, wenn Sie während der Pflegetätigkeit verunglücken, sich eine Verletzung zuziehen oder gar eine Berufskrankheit erleiden?
In all diesen Fällen hilft die gesetzliche Unfallversicherung. Wer Angehörige pflegt ist automatisch unfallversichert. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sind. Der Pflegeperson sowie dem Pflegebedürftigen entstehen durch die Unfallversicherung keine Kosten.
Der Gesetzgeber definiert einen Arbeitsunfall von häuslichen Pflegepersonen streng. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die während der direkten Pflege entstanden sind – also mit der Pflegetätigkeit zusammenhängen. Zu den Pflegetätigkeiten werden alle Hilfeleistungen und Pflegearbeiten gezählt, die auch über die Module zur Einordnung in einen Pflegegrad abgefragt werden.
Die Pflegebedürftigkeit wird seit dem 01.01.2017 über die Module des Neuen Begutachtungsinstrument (NBI) ermittelt. Mit Hilfe des Begutachtungsinstrumentes werden alle relevanten Bereiche der Lebensführung begutachtet und bewertet. Zur häuslichen Pflege gehören deshalb alle Tätigkeiten, in denen der Pflegebedürftige Hilfe und Unterstützung gemäß den unterschiedlichen Modulen benötigt.
Viele Pflegebedürftigen können sich nicht mehr selbst versorgen und sind so auf Hilfe bei der Haushaltsführung angewiesen. Pflegende sind dann auch für die klassischen Haushaltsaufgaben unfallversichert. Dazu gehört zum Beispiel auch der Sturz von der Trittleiter. Auch hier gilt wieder: Es sind nur Tätigkeiten versichert, die direkt mit dem Pflegebedürftigen zu tun haben. Handelt es sich um eine Familienwohnung in der mehrere Personen leben, besteht für allgemeine Hausarbeiten kein Versicherungsschutz.
Im Übrigen sind auch Besorgungen für die pflegebedürftige Person mitversichert. Wer z.B. verunfallt, während er Inkontinenzmaterial oder Lebensmittel für die pflegebedürftige Mutter kauft, ist ebenso versichert.
Auch die direkten Wege zum Pflegebedürftigen (Pflegeort) und wieder nach Hause sind unfallversichert. Wenn Sie im Winter auf Eis oder Schnee ausrutschen, oder gar einen Autounfall haben, zählt dies zu den Arbeitsunfällen.
Für alle Pflegepersonen, die schon vor dem 01.01.2017 den Pflegebedürftigen betreut haben, besteht Bestandsschutz. Es müssen daher nicht die neuen, teils strengeren Anforderungen erfüllt werden.