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Modernes ASB-Pflegeheim
Finanzielle Hilfe

Der Entlastungsbetrag – das unbekannte Wesen

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.

Anspruch auf diesen Entlastungsbetrag haben alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Als „häusliches Umfeld“ zählen dabei sowohl die eigene Wohnung des pflegebedürftigen Menschen als auch die Wohnung der Pflegeperson oder eine Einrichtung des Betreuten Wohnens.

Nicht alle, die Ansprüche auf den Entlastungsbetrag haben, nutzen diesen auch. So verfallen jährlich viele Betreuungsgelder ungenutzt, wie aus einem aktuellen Bericht der Viactiv Krankenkasse hervorgeht. Nur wenig mehr als ein Drittel ihrer Anspruchsberechtigten macht von dieser Leistung Gebrauch.

Fehlende Aufklärung seitens der Kranken- und Pflegekassen und die häufige Überforderung der Patienten oder deren Angehörigen mit den verschiedenen Leistungen, dürften die Hauptgründe für dieses Phänomen sein.

Pflegebedürftige, die Leistungen der ambulanten Pflege erhalten, haben zusätzlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich – etwa für die Entlastung pflegender Angehöriger oder Hilfe im Alltag.

Tipp: Ansprüche rückwirkend geltend machen

Bislang ungenutzte Beträge aus den Jahren 2015 und 2016 können noch in diesem Jahr geltend gemacht werden, wenn sie nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wurden. Pflegebedürftige, die ihren Leistungsanspruch bisher nicht ausgeschöpft haben, können ihn grundsätzlich in das Folgejahr übertragen. Das gilt auch noch für Ansprüche aus 2015 und 2016; diese können noch bis 31.12.2018 genutzt werden. Nicht ausgeschöpfte Leistungen aus dem laufenden Jahr können nur bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

Ansprüche nach Priorität und Höhe

Priorität

aus dem Jahr

nutzen bis

verfällt ab

Höhe

1

2017

30.06.2018

01.07.2018

1.500 €

2

2015 / 20106

31.12.2018

01.01.2019

1.250 €

3

2018

30.06.2019

01.07.2019

1.500 €

 

Wofür können Sie diesen Entlastungsbetrag nutzen?

  • Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen (z B. Alzheimergruppen)
  • Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen (Tagesmuttermodell) oder Einzelbetreuung
  • Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowohl für Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen
  • Familienentlastende Dienste
  • Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Alltagsbegleitung
  • Pflegebegleitung

 

Dr. Marion Wilhelm, Referentin Pflege, 16.01.2018